„Fluchtgefahr“: Kurdische Seniorinnen bleiben in Geiselhaft

Zwei Kurdinnen im Alter von 71 und 79 Jahren, die im Zuge des Verfahrens gegen den in Amed ansässigen Solidaritätsverein MEBYA-DER vor einem Monat unter Terrorvorwürfen verhaftet wurden, bleiben in Geiselhaft. Die Begründung: Es bestehe Fluchtgefahr.

Die beiden kurdischen Seniorinnen Hatun Aslan und Meryem Soylu bleiben vorerst im Gefängnis. Das wurde am Freitag in Amed (tr. Diyarbakir) bei einem Haftprüfungstermin entschieden. Begründet wurde die fortgesetzte Geiselhaft mit der vermeintlichen Beweislage und der „erwarteten Strafe“ sowie Fluchtgefahr, die durch Meldeauflagen nicht verhindert werden könne.  

Die 71 Jahre alte Hatun Aslan und die 79-jährige Meryem Soylu befinden sich seit Anfang März in Amed im Gefängnis. Ihnen wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ vorgeworfen, gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die beiden Frauen sind Beisitzerinnen im Vorstand von MEBYA-DER, einem Solidaritätsverein für Familien, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben. Die Organisation ist legal, wird von den Strafverfolgungsbehörden dennoch kriminalisiert. In dem Verfahren befinden sich insgesamt zwölf Vereinsangehörige, darunter auch die Ko-Vorsitzenden Yüksel Almas und Şeyhmus Karadağ, in Untersuchungshaft.

Hintergrund des Ermittlungsverfahrens sind die Aussagen der zwei Belastungszeugen Yasmin Yalçın und Temur Güzel, MEBYA-DER sei als Nachfolgeorganisation des im Zuge des Putschversuchs vom Juli 2016 per Notstandsdekret geschlossenen Vereins MEYA-DER gegründet worden. Inzwischen wird auch gegen 18 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ermittelt, weil sie Mandate von Mitgliedern des Solidaritätsvereins übernommen haben.