Fahndung nach freigelassener Bürgermeisterin

Drei Tage nach Aufhebung des Haftbefehls gegen Dilan Örenci, Ko-Bürgermeisterin von Qerqelî, ist die HDP-Politikerin erneut zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Staatsanwaltschaft von Wan hat Einspruch gegen die Freilassung eingelegt.

Nur drei Tage nach der gerichtlichen Anordnung zur Freilassung von Dilan Örenci, Ko-Bürgermeisterin von Qerqelî (Özalp), ist die HDP-Politikerin erneut zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Staatsanwaltschaft von Wan hat Einspruch gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt.

Dilan Örenci war am 6. Dezember 2019 vom türkischen Innenministerium des Amtes enthoben und später wegen Terrorvorwürfen verhaftet worden. Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft war sie am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu über sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, das Gericht ordnete jedoch gleichzeitig die Haftentlassung der chronisch kranken Politikerin an.

Dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. In dem staatsanwaltschaftlichen Antrag wird Dilan Örenci, die im März 2019 mit 75,04 Prozent der Stimmen gewählt wurde, als „angebliche Ko-Bürgermeisterin“ bezeichnet. Als Beweismittel für die terroristischen Straftaten der HDP-Politikerin wird ihre Teilnahme an Aktivitäten der „Bewegung Freier Frauen“ (Tevgera Jinên Azad, TJA) gegen Gewalt an Frauen herangezogen. Die Staatsanwaltschaft sieht es außerdem als erwiesen an, dass Dilan Örenci den „Befehl“ Abdullah Öcalans zur Einführung einer genderparitätischen Doppelspitze befolgt hat. Auch dieses in allen HDP-Gremien praktizierte und in der Parteisatzung verankerte Repräsentationssystem gilt als Straftat.