CFWIJ besorgt über Festnahme kurdischer Journalistin

Die Koalition für Frauen im Journalismus zeigt sich besorgt über die Festnahme von Nurcan Yalçın. Die kurdische Journalistin wurde am Freitag von Antiterroreinheiten der türkischen Polizei in Amed festgenommen und mit einem Anwaltsverbot belegt.

Die Koalition für Frauen im Journalismus (CFWIJ) zeigt sich besorgt über die Festnahme von Nurcan Yalçın. Die kurdische Journalistin war am Freitag in Amed (tr. Diyarbakır) von Spezialeinheiten der türkischen Polizei festgenommen und zur Antiterrorzentrale gebracht worden. Eine Bekanntgabe der Grundlage der Festnahme erfolgte nicht, darüber hinaus wurde ein 24-stündiges Anwaltsverbot erteilt. Einen Tag lang wird Yalçın somit der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt.

„Die CFWIJ ist alarmiert über die nicht begründete Ingewahrsamnahme“, erklärte die Organisation am Freitag in New York. Das Vorgehen gegen Yalçın bezeichnete die CFWIJ als „bedauerliches Druckmittel“ der Strafverfolgungsbehörden. „Ihr Recht auf Privatsphäre und Freiheit sowie ihre Rechte als Bürgerin und Journalistin wurden von den Behörden ganz offensichtlich missachtet. Wir verurteilen die juristischen Schikanen gegen die Journalistin und fordern, dass sie unverzüglich auf freien Fuß gesetzt wird“, verlangt die CFWIJ. Darüber hinaus sollten alle gegen Yalçın erhobenen Anschuldigungen – sofern überhaupt vorhanden – umgehend offengelegt werden

Nurcan Yalçın ist nicht das erste Mal im Visier der türkischen Repressionsbehörden. Im November wurde die Journalistin unter Terrorvorwürfen zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hintergrund war ein Verfahren gegen den in Amed ansässigen Frauenverein Rosa, einer Hilfsorganisation für von Gewalt betroffener Frauen. Verurteilt wurde Yalçın, die als freiberufliche Journalistin arbeitet, wegen „wissentlicher und willentlicher Unterstützung einer Terrororganisation“ und „Verbreitung von Terrorpropaganda“. Die Ladung zum Haftantritt lag bisher nicht vor, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Ein weiteres Verfahren gegen Yalçın im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Absetzung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in kurdischen Kommunen im Jahr 2019 ist weiter anhängig. In diesem Fall wird der Journalistin zur Last gelegt, an „verbotenen Versammlungen“ teilgenommen und Auflösungsanordnungen der Polizei missachtet zu haben. Mit ihr sind auch ihre beiden Kolleginnen Rojda Aydın und Halime Parlak angeklagt, die wie Yalçın die Proteste journalistisch begleitet hatten.

238 Fälle von Übergriffen gegen Journalistinnen

„Der rapide Abbau der Räume für eine unabhängige Presse in der Türkei ist äußerst besorgniserregend und heimtückisch für jede Demokratie“, hält die CFWIJ fest. 2021 dokumentierte die Organisation mindestens 238 Fälle von Übergriffen gegen Journalistinnen im Land. Die Journalistinnen-Plattform Mezopotamya (MKGP) weist in einem Jahresüberblick auf ähnlich hohe Zahlen hin und stellt einen gravierenden Anstieg der Fälle von systematischer Gewalt von Sicherheitskräften gegen weibliche Medienschaffende fest, vor allem bei gesellschaftlichen Protesten. Bei mindestens sechs der derzeit in türkischer Haft einsitzenden Medienschaffenden handelt es sich laut MKGP um Frauen, denen schwere Straftaten wie Terrormitgliedschaft oder Umsturz der Regierung vorgeworfen würden.