Zum zehnten Jahrestag der Erstunterzeichnung der Istanbul-Konvention haben 78 Anwaltskammern in der Türkei und Nordkurdistan gegen den Rückzug der Regierung aus dem Abkommen protestiert. Der Rückzug per Dekret aus dem Präsidentenamt ist juristisch nicht möglich, wird aber dennoch umgesetzt. Vor diesem Hintergrund erklären die Vorsitzenden der Anwaltskammern: „Wir teilen der Öffentlichkeit in allem Respekt mit, dass die Istanbul-Konvention weiter in Kraft ist, dass wir nicht aufgegeben haben und wir unseren juristischen Kampf fortsetzen werden.“
„Wir akzeptieren den Rückzug nicht“
In der Erklärung der Anwaltskammern heißt es: „Zum zehnten Jahrestag der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 11. Mai 2011, und damit auch der Erstunterzeichnung durch die Türkei, weisen wir erneut darauf hin, dass die Rücknahme des Übereinkommens per Präsidialdekret vom 20. März 2021 sowohl gesetzes- und verfassungswidrig ist als auch gegen internationale Übereinkünfte verstößt. Die Istanbul-Konvention wurde als Konsequenz aus der Gewalt gegen Frauen, der gesellschaftlichen Ungleichbehandlung der Geschlechter und der Diskriminierung von Frauen geschaffen und ordnet Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein. Der rechtswidrige Rückzug aus der Istanbul-Konvention ist absolut inakzeptabel. Die Pflicht des Staates besteht darin, die Rechte und das Leben der Einzelnen zu schützen und ein gewaltfreies Umfeld zu gewährleisten, indem Ungleichheit und Diskriminierung beseitigt werden.
Als Vorsitzende der Anwaltskammern und Unterzeichner:innen fordern wir die Regierung auf, die Entscheidung über den Austritt rückgängig zu machen und so zu verhindern, dass Frauen rechtlich schutzlos bleiben. Wir teilen der Öffentlichkeit in allem Respekt mit, dass das Übereinkommen von Istanbul sich weiterhin in Kraft befindet, dass wir die Istanbul-Konvention nicht aufgegeben haben und dass wir unseren juristischen Kampf fortsetzen werden.“