Seit der kurdische Solidaritätsverein MEBYA-DER vor gut zwei Jahren in die Mühlen der staatlichen Willkürjustiz geraten ist, gehören absurde Vorwürfe und permanente Schikanen durch Behörden und Polizei zum Alltag der Organisation. Der Verein setzt sich für Menschen ein, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben. Mitglieder der Organisation sitzen regelmäßig unter Terrorvorwürfen auf der Anklagebank, viele von ihnen, darunter die Ko-Vorsitzenden, wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.
Das letzte Opfer dieser rechtswidrigen Angriffe auf MEBYA-DER, mit denen in schamloser Weise das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt wird, ist Yıldız Damla. Ein Gericht in Amed (tr. Diyarbakır) verurteilte die Kurdin am Montag in Abwesenheit zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Der Vorwurf: vermeintliche Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
Es war nicht das erste Verfahren, das gegen Yıldız Damla im Zusammenhang mit MEBYA-DER angestrengt wurde. In einem vorherigen Prozess war sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Eine nächsthöhere Instanz kassierte den Freispruch jedoch ein und legte in der Zwischenzeit eingeleitete Verfahren gegen Damla zusammen. „Doch auch hier besteht die Aktenlage nicht aus Beweisen, sondern nur aus Schuldzuweisungen“, führte Verteidigerin Semra Balyan bei der heutigen Verhandlung ins Feld.
Diese setzten sich einzig aus der Mitgliedschaft Damlas bei MEBYA-DER und ihrer Teilnahme an Beileidsbesuchen zusammen. Balyan nannte Beispiele aus der europäischen Rechtsprechung und wies das Gericht darauf hin, dass eine Verurteilung ihrer Mandantin nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit verstoßen würde. „Die gesamte Anklageschrift verstößt gegen Grundsätze des Strafrechts. Wir fordern Freispruch“, sagte Balyan.
Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt und verurteilte Yıldız Damla zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.