Verteidigung plädiert im Stammheimer PKK-Prozess

Im PKK-Prozess in Stuttgart-Stammheim hat die Verteidigung nach zwei Jahren Verfahrensdauer mit ihren Schlussplädoyers begonnen.

Im Prozess gegen vier Kurden und eine Kurdin wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der PKK in Stuttgart-Stammheim hat die Verteidigung mit ihren Plädoyers begonnen. In den Hauptverhandlungen am Donnerstag und Freitag plädierten zunächst die Rechtsanwälte Martin Heiming und Johannes Murmann, die den Hauptangeklagten Veysel S. verteidigen.

Die Anwälte gingen in ihren Ausführungen unter anderem auf die Unterdrückung des kurdischen Volkes in der Türkei, die juristisch fragwürdige Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung durch das Bundesjustizministerium und die Inszenierung ihres Mandanten als gefährlichen Terroristen durch das Gericht ein. Veysel S. wird seit 1030 Tagen in Untersuchungshaft isoliert. Beim Hofgang werden ihm Fußfesseln angelegt. Er hat keinen Kontakt zu anderen Gefangenen. Zum Gericht wird er von acht Beamten gebracht. Für einen Arztbesuch wurden ihm vergangenes Jahr Zwangsjacke, Handschellen und Fußfesseln angelegt.

Rechtsanwalt Martin Heiming hatte bereits zu Prozessbeginn im April 2019 auf die Verletzung der Unschuldsvermutung hingewiesen und erklärt: „Es ist seit fast einem Jahrzehnt traurige Gewohnheit geworden, dass die Bundesanwaltschaft der Linie des Erdoğan-Regimes folgend kurdische Aktivisten und Politiker unter dem stigmatisierenden Vorwurf des Terrorismus anklagt. Den Prozess gegen angebliche Mitglieder und Unterstützer der PKK jedoch in dem ‚sichersten Gerichtsgebäude für Terrorverfahren in Deutschland‘ stattfinden zu lassen, suggeriert eine nicht-existente Gefährlichkeit der Angeklagten und verletzt die Unschuldsvermutung. Dies gilt umso mehr, als die Beschuldigungen im Wesentlichen auf den zweifelhaften Angaben eines höchst problematischen Zeugen beruhen.“

Nach den Verteidigern von Veysel S. begann Rechtsanwältin Franziska Nedelmann mit dem Plädoyer von Evrim A. Die Verhandlung wird am 22. und 23. April mit den Plädoyers der Verteidigung von Cihan A., Agit K. und Özkan T. fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hat hohe Freiheitsstrafen für die fünf Angeklagten beantragt. Veysel S. soll als führendes Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) fünf Jahre und vier Monate im Gefängnis bleiben. Er wurde im Juni 2018 festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Den anderen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Unterstützung der PKK vor. Für Özkan T. wurden drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe beantragt, für Agit K. drei Jahre und zehn Monate. Beide sind ebenfalls in Untersuchungshaft. Cihan A. soll für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis, Evrim A. für zwei Jahre und sechs Monate.

Die Hauptverhandlung am Freitag wurde unter anderem von Müslüm Elma beobachtet. Elma war der Hauptangeklagte im TKP/ML-Prozess in München und ist nach über vier Jahren Untersuchungshaft im Juli 2020 freigelassen worden. Er wurde zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen „Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ verurteilt.