Während vielerorts die Verhandlungstermine in strafrechtlichen Verfahren aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt worden sind, gehen die PKK-Prozesse in Deutschland offenbar weiter. Der Rechtshilfefonds Azadî e.V. hat die Hauptverhandlungstermine in §§129a/b-Verfahren gegen acht Kurden sowie eine Kurdin wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der PKK im Februar 2021 bekannt gegeben.
Gökmen C. in Koblenz
In dem Verfahren gegen den in U-Haft befindlichen Gökmen C. (38), das am 20. Oktober 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eröffnet wurde, sind für den 9. Februar die Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft geplant. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Verhandlung am 9. Februar beginnt um 9.30 Uhr in Saal 10, Regierungsstraße 7, vor dem OlG Koblenz.
Mammutverfahren vor dem OLG Stuttgart-Stammheim
Vor dem OLG Stuttgart-Stammheim wurde am 16. April 2019 das Hauptverfahren gegen die Aktivisten Veysel S. (38), Agit K. (27), Özkan T. (34), Cihan A. (39) und die Kurdin Evrim A. (36) eröffnet. Von diesen Angeklagten befinden sich drei in Untersuchungshaft und zwei auf freiem Fuß.
Die nächsten Verhandlungstermine sind am 4., 5., 11., 12. Februar jeweils um 9.00 Uhr, Saal 1, Asperger Str. 47. Anschließend folgt eine zweiwöchige Pause
Yekta V. in Stuttgart
Am 8. Oktober 2020 wurde das Hauptverfahren gegen den in U-Haft befindlichen Kamuran Yekta V. (33) vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart-Innenstadt eröffnet. Die nächsten Termine sind am 2., 3., 9., 10., 16., 17., 23. und 24. Februar jeweils um 9.00 Uhr (außer am 3. Februar um 10.00 Uhr), Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim.
Hüseyin A. in Koblenz
Seit dem 8. Januar 2021 verhandelt der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz gegen den Kurden Hüseyin A. (60), der sich in der JVA Koblenz in U-Haft befindet. Die Termine sind am 4. Februar um 14.00 Uhr, 5. Februar um 9.00 Uhr, 10. Februar um 9.00 Uhr, 11. Februar um 9.00 Uhr, 12. Februar um 9.00 Uhr, 18. Februar um 14.00 Uhr und 19. Februar um 9.00 Uhr in Saal 10, Regierungsstr. 7, Koblenz.
Keine individuellen Straftaten
In nahezu allen Fällen stehen die Aktivisten wegen ihrer politischen Betätigung vor Gericht; individueller Straftaten werden sie nicht beschuldigt. Eine Ausnahme bildet das Verfahren gegen vier Kurden und eine Kurdin vor dem Stuttgarter OLG. Ihnen wird neben mutmaßlicher Mitgliedschaft bzw. Unterstützung auch Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Diese Anklagepunkte beruhen allerdings auf den umfänglichen Aussagen eines Kronzeugen, der wegen seiner Lügen und Widersprüchlichkeit selbst vom Gericht als unglaubwürdig betrachtet wird und inzwischen selbst angeklagt ist.
Aktuell sind elf kurdische Aktivisten in Straf- oder Untersuchungshaft. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2010 entschieden hat, auch die PKK als eine terroristische Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, wurden bisher 45 Kurdinnen und Kurden von AZADÎ unterstützt.