Verhandlungstermine in §129b-Verfahren im März

Im März stehen Verhandlungstermine in PKK-Prozessen gegen kurdische Aktivisten in Hamburg, Celle, Koblenz, München und Frankfurt an. Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. ruft zur solidarischen Prozessbegleitung auf.

Im März finden in Hamburg, Celle, Koblenz, München und Frankfurt zahlreiche Verhandlungen gegen fünf kurdische Aktivisten statt, die wegen politisch motivierter 129b-Verfahren im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor Gericht stehen. Bei den Angeklagten handelt es sich um Kenan Ayaz, Mehmet Çakas, Sabri Çimen, Tahir Köçer und Ali Özel. Der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. hat die Verhandlungstermine bekannt gegeben und ruft dazu auf, die Prozesse möglichst zahlreich zu besuchen.

Kenan Ayaz (offiziell Ayas), Hanseatisches OLG Hamburg (Prozesseröffnung: 3.11.2023)

Montag, 11. März
Dienstag, 12. März
Mittwoch, 20. März

Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Hamburg, Saal 237, Sievekingplatz 3, statt.

Mehmet Çakas, OLG Celle (Prozesseröffnung: 4.9.2023)

Mittwoch, 6. März
Mittwoch, 13. März
Dienstag, 26. März
Mittwoch, 27. März

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Celle, Kanzleistraße.

Sabri Çimen, OLG Koblenz (Prozesseröffnung: 31.8.2023)

Mittwoch, 6. März (Plädoyer der Verteidigung und sog. „letztes Wort“ durch Sabri Çimen)
Dienstag, 12. März und
Mittwoch, 13. März

Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Koblenz, Regierungsstr. 7, statt.

Tahir Köçer, OLG München (Prozesseröffnung: 8.1.2024)

Dienstag, 5. März
Donnerstag, 7. März
Freitag, 15. März

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr vor dem OLG München/Strafjustizzentrum, Saal B275, Nymphenburger Straße 16.

Ali Özel, OLG Frankfurt/M. (Prozesseröffnung: 24.4.2023)

Freitag, 8. März
Freitag, 15. März (Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft)
Dienstag, 19. März (Plädoyer der Verteidigung und Schlusswort von Ali Özel)
Freitag, 22. März (Urteilsverkündung)

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Frankfurt/M., Konrad-Adenauer-Str. 20.

Die antikurdische Repression in Deutschland

Die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen begann Ende der 1980er Jahre nach § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung) und ab Mitte der 1990er Jahre nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung). Der Bundesgerichtshof entschied dann im Oktober 2010, nach türkischen linken und tamilischen Organisationen, auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gemäß § 129a/b einzustufen. Hunderte politisch aktiver Kurdinnen und Kurden sind seitdem von deutschen Strafverfolgungsbehörden angeklagt und von Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte verurteilt worden.

In den meisten 129b-Verfahren geht es nicht um individuelle Straftaten von Angeklagten, sondern um deren politische Gesinnung. Grundlage ist das umstrittene Betätigungsverbot der PKK von 1993 und eine Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur strafrechtlichen Verfolgung von Funktionstragenden (Gebiets-, Regions- und Sektorleiter). Eine generelle Ermächtigung hat das Ministerium im September 2011 ausgestellt, die bis heute automatisch gegen diesen Personenkreis angewendet wird. Jederzeit können aber auch Einzelermächtigungen erteilt werden gegen Menschen, deren Funktion die Behörden als weniger hochrangig einstufen. Laut AZADÎ sind bislang 66 Aktivist:innen von abgeschlossenen beziehungsweise laufenden §129a/b-Verfahren betroffen; elf  Kurden befinden sich derzeit in deutschen Gefängnissen in Straf- bzw. Untersuchungshaft.

In jüngster Zeit erteilt das FDP-geführte Bundesjustizministerium zunehmend Einzelermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Aktivist:innen nach §§ 129a/b. Weil die Behörden bei den meisten wegen eines festen Wohnsitzes und einer Familiengebundenheit keine Fluchtgefahr annehmen, bleiben sie von einer Inhaftierung verschont. Ihre genaue Zahl ist AZADÎ nicht bekannt.

DHKP-C-Verfahren in Düsseldorf

Der Rechtshilfefonds macht auch auf ein §129b-Verfahren gegen mehrere Angeklagte wegen ihrer angeblichen Mitgliedschaft in der DHKP/C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front) aufmerksam. Der Prozess vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf richtet sich gegen Özgül Emre, Ihsan Çibelik und Serkan Küpeli. Ihnen wird vorgeworfen, das sogenannte Deutschland-Komitee für die DHKP-C gebildet zu haben. Der Prozess war am 14. Juni 2023 eröffnet worden.

Dienstag, 12. März
Dienstag, 19. März und
Mittwoch, 20. März

Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 36, statt.

Die Meldung wurde aktualisiert