Am Morgen des 24. Mai 2022 wurde der kurdische Aktivist Ali Ö. festgenommen und nach Eröffnung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhaftet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt/M. 1. Ihm wird vorgeworfen, als mutmaßliches Mitglied der PKK für bestimmte Gebiete verantwortlich gewesen zu sein und die üblichen organisatorischen, finanziellen und politischen „Kaderaufgaben“ durchgeführt zu haben. Ihm wie den meisten Aktivist:innen werden keine individuellen Straftaten zur Last gelegt.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit Sitz in Köln erklärt zu der Verhaftung: „Ali Ö. weiß, was es in Deutschland bedeutet, sich politisch für die legitimen Anliegen von Kurdinnen und Kurden einzusetzen. Wegen seiner Aktivitäten ist der 54-Jährige bereits im Oktober 2016 vom OLG Stuttgart gem. §§129a/b StGB zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und Anfang August 2018 aus der Haft entlassen worden.“
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom Oktober 2010, auch die PKK als eine terroristische Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, ist Ali Ö. der 54. Betroffene, der mit einer derartigen Anklage konfrontiert ist.
Dass die Verhaftung von Ali Ö. und wenige Tage zuvor von drei linken türkischen Aktivist:innen gerade jetzt erfolgten, mag Alltagsroutine der Strafverfolgungsbehörden sein. AZADÎ e.V. weist jedoch darauf hin, dass die Verhaftungen „mit den Tiraden und Erpressungsversuchen des türkischen Präsidenten Recep T. Erdoḡan im Zusammenhang mit dem NATO-Beitritt Schwedens und Finnlands“ zusammenfallen. Erdoḡan nutzt sein Vetorecht aus und fordert von den beiden Ländern ein härteres Vorgehen gegen die PKK, die YPG und die DHKP-C, um ganz andere Ziele zu verfolgen.
„Der Autokrat weiß, dass er mit einer kurden- und linkenfeindlichen Propaganda innenpolitisch punkten und außenpolitisch seine Machtposition ausspielen kann. Gleichzeitig kündigte Erdoḡan vor wenigen Tagen eine neue völkerrechtswidrige Militärinvasion in die kurdischen Gebiete in Nordsyrien an mit dem Ziel der Destabilisierung und Errichtung einer 30 Kilometer langen Besatzungszone.
Und in Deutschland haben die Strafverfolgungsbehörden mit Rückendeckung der Politik nichts anderes zu tun, als kurdische Aktivisten, die sich aktiv für eine fortschrittliche Entwicklung, Demokratisierung und politische Partizipation einsetzen, des Terrorismus zu bezichtigen. Zum Staatsterrorismus des AKP-Regimes schweigen sich die politischen Verantwortlichen aus. Es ist infam“, so der Rechtshilfefonds AZADÎ.