Kurdischer Aktivist in Bremen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in Bremen einen kurdischen Aktivisten festnehmen lassen. Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft befindet sich unter dem Vorwurf „PKK-Mitgliedschaft“ in Untersuchungshaft. Grundlage ist der Terrorparagraf 129b.

Die Bundesanwaltschaft hat in Bremen den kurdischen Aktivisten Özgür A. festnehmen lassen. Zuvor durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts sowie Polizisten der Landeskriminalämter Bremen und Hamburg seine Wohnräume. Der bereits am Freitag in Gewahrsam genommene und inzwischen einem Ermittlungsrichter vorgeführte Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft befindet sich unter dem Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft, teilte die Karlsruher Behörde mit.

Özgür A. wird beschuldigt, sich seit Mai 2018 als „hauptamtlicher Kader“ für die PKK, die in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des § 129b Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt wird, betätigt zu haben. Dabei hätte er nicht nur die Funktion eines „Gebietsverantwortlichen“ von verschiedenen „PKK-Gebieten“ in Deutschland innegehabt – zuletzt und bis heute von „Hamburg“. Er soll zeitweise auch „Regionsverantwortlicher“ von aus mehreren Gebieten bestehenden „PKK-Regionen“ gewesen sein, so etwa in der „PKK-Region Berlin“ und in der „PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz“.

Im Wesentlichen wird Özgür A. zur Last gelegt, die „Sammlung von Spendengeldern für die PKK“ überwacht zu haben. Insbesondere während seiner Zeit in Berlin habe er sich auch persönlich darum bemüht, „mit Nachdruck potenzielle Spender zu Zahlungen zu veranlassen“, hieß es. Darüber hinaus soll der politische Aktivist „organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten“ koordiniert und sogenannten PKK-Gebietsleitern Anweisungen erteilt haben.

71-Jähriger in Untersuchungshaft

Mit Özgür A. befinden sich derzeit zehn kurdische Aktivisten in Deutschland in Untersuchungs- oder Strafhaft. Grundlage ist der Paragraf 129b StGB, der 2002 nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschaffen wurde und eine Vielzahl politischer Organisationen als „terroristische Vereinigung im Ausland” kriminalisiert. Überwiegend handelt es sich um Bewegungen, die nationale Befreiungskämpfe führen. Unter ihnen ist nach wie vor auch die PKK. Der „Terrorparagraf”, so wie er in antifaschistischen und linken Kreisen genannt wird, entpuppt sich immer wieder als reines Ermittlungs- und politisches Einschüchterungsinstrument der deutschen Justiz. Konkretes Beispiel ist der Fall des 71-jährigen Ali E. Er wird beschuldigt, über einen Zeitraum von zehn Jahren für die PKK verantwortlich tätig gewesen zu sein, verhaftet wurde er allerdings erst Anfang März. Eine ganze Dekade ignorierten die deutschen Strafverfolgungsbehörden offensichtlich die angeblich terroristischen Tätigkeiten des Seniors.

Fortsetzung des Verfahrens gegen Abdullah Ö. am Mittwoch

Ebenfalls unter Terrorismusvorwürfen im Zusammenhang mit der PKK befindet sich der 58-jährige Abdullah Ö. in Untersuchungshaft. Der vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verhandelte Prozess gegen den Kurden war am 11. April eröffnet worden. Nachdem er sich damals nur kurz zu den Vorwürfen äußerte und erklärte, dass der „Kampf seines Volkes kein Terrorismus“ sei, trug er beim zweiten Verhandlungstag eine Erklärung vor. Diese wird er in der Verhandlung an diesem Mittwoch, 4. Mai, fortsetzen. Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr in Saal II. ANF empfiehlt an dieser Stelle die Lektüre eines vom Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. geführten Interviews mit Rechtsanwalt Stephan Kuhn und seiner Kollegin Antonia von der Behrens, die Abdullah Ö. in diesem Prozess verteidigen.