Prozesseröffnung im 129b-Verfahren gegen Mirza B. verlegt

Am Montag sollte der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mirza B. vor dem OLG München beginnen, coronabedingt ist der Auftakt im 129b-Verfahren verschoben worden. Voraussichtlich wird der erste Verhandlungstermin am 13. Mai stattfinden.

Coronabedingt ist der Prozessauftakt im 129b-Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Mirza B. vor dem Oberlandesgericht München verlegt worden. Der Prozess hätte ursprünglich am 2. Mai beginnen sollen. Der 36-Jährige wurde am 7. Mai 2021 in Nürnberg im Rahmen einer Razzia festgenommen. Ihm wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ gem. §§ 129a/b Strafgesetzbuch vorgeworfen. Er soll seit Juni 2020 als Verantwortlicher für das „PKK-Gebiet“ Nürnberg sowie als Regionalleiter des Gebiets Bayern tätig gewesen sein.

Wie in allen ähnlichen Verfahren geht es nicht um individuelle Straftaten. Vielmehr ist eine politische Gesinnung auf der Anklagebank. Hintergrund ist das umstrittene Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von 1993 und der Eintrag der PKK auf der EU-Liste sogenannter „terroristischer Organisationen“, dessen Rechtmäßigkeit derzeit vor dem EuGH in Luxemburg neu verhandelt wird.

Mirza B. verbrachte fast ein Jahr in der JVA Augsburg-Gablingen in Untersuchungshaft und wurde zu Prozessbeginn in die JVA München-Stadelheim verlegt. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, findet die Hauptverhandlung nunmehr voraussichtlich am Freitag, 13. Mai 2022, um 9.30 Uhr in Saal B-275 des OLG München in der Nymphenburger Straße 16 statt.