Berliner Verfassungsgericht gibt Klage von Civaka Azad statt

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Beschwerde von Civaka Azad in Bezug auf die Durchsuchung von Vereinsräumlichkeiten recht gegeben. Mit der Razzia wurde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraums verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Verfassungsbeschwerde des Kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit e.V. (Civaka Azad) in Bezug auf die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten am 13. Juni 2018 recht gegeben. Demnach wurde mit der erfolgten Durchsuchung das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art. 28. Abs. 2 VvB) verletzt. Der Verfassungsgerichtshof verweist mit seinem Urteil die Angelegenheit zurück an das Landgericht Berlin.

Civaka Azad hat gegen die Durchsuchung der Vereinsräumlichkeiten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen vier Verantwortliche des kurdischen Kulturvereins NAV-DEM Berlin e.V. geklagt. Obwohl sich der Durchsuchungsbefehl auf die benachbarte Einrichtung richtete, durchsuchten Polizeikräfte auch das Büro von Civaka Azad. Dabei wurde die gesamte technische Infrastruktur beschlagnahmt. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt nun fest, dass diese Durchsuchung unrechtmäßig war.

Mako Qocgirî, Mitarbeiter von Civaka Azad, erklärt zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs: „Auch wenn dieses Urteil spät getroffen wurde, ist es für uns von großer Bedeutung. Denn es zeigt auf, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Rechte kurdischer Vereine und Aktivist:innen durch die Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden. Wir als Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit verschiedenen Journalist:innen, Politiker:innen und zivilgesellschaftlichen Strukturen im ständigen Austausch. Wir versuchen die hiesige Gesellschaft über die Ereignisse in Kurdistan zu informieren und Dialogkanäle zwischen kurdischen und deutschen politischen Akteuren aufzubauen. Und dennoch werden auch wir und unsere Arbeiten unter einen Generalverdacht gestellt und der Kriminalisierung durch die Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Mit dem Urteil wird deutlich, dass mit den Maßnahmen der Sicherheitsbehörden unsere Grundrechte verletzt wurden. Wir sind davon überzeugt, dass dies kein Einzelfall ist. Um die Kriminalisierung der kurdischen Bevölkerung und die Verletzung ihrer Grundrechte zu unterbinden, muss deshalb dringend das PKK-Verbot aufgehoben werden.“