Durchsuchung von Civaka Azad ohne rechtliche Grundlagen

Der Rechtsanwalt Lukas Theune erklärt zu der Durchsuchung von Civaka Azad, dass weder ein Tatverdacht noch ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten vorlagen: „Die Durchsuchung dort kann nur als rechtswidrig bezeichnet werden.“

In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2018 fanden in Berlin großangelegte Durchsuchungen bei kurdischen Aktivist*innen und in kurdischen Vereinsräumlichkeiten statt. Betroffen von den Razzien waren NAV-DEM Berlin und das Büro von Civaka Azad, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V. in Berlin. Aus dem Büro wurden Arbeitsmittel wie Computer und Datenträger beschlagnahmt, die Inneneinrichtung verwüstet, Türen eingeschlagen.

Der Rechtsanwalt Lukas Theune erklärt zu der Durchsuchung der Arbeitsräume des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit, dass weder ein Tatverdacht noch ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten von Civaka Azad vorlagen. „Die Durchsuchung dort kann nur als rechtswidrig bezeichnet werden“, erklärte Theune.

Wir sprachen mit dem Rechtsanwalt Lukas Theune zu den Grundlagen der Durchsuchungen.

Welche rechtlichen Grundlagen lagen für die Durchsuchungen am 13. Juni 2018 in Berlin vor?

Es geht um einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz. Den Durchsuchungen lag ein richterlicher Beschluss zugrunde.

Was wird den einzelnen Personen, bei denen die Wohnungen durchsucht wurden, bzw. NAV-DEM Berlin, konkret vorgeworfen?

Den von den Durchsuchungen Betroffenen wird vorgeworfen, im Dezember 2017 geplant zu haben, eine Veranstaltung zum Gründungstag der PKK zu organisieren.

Was liegt gegen Civaka Azad, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V vor, war die Durchsuchung rechtlich abgedeckt?

Anders ist es dagegen bei Civaka Azad. Hierfür gab es weder einen Tatverdacht noch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Die Durchsuchung dort kann nur als rechtswidrig bezeichnet werden.

Wurde gegen das Verbot der Veranstaltung im Dezember juristisch vorgegangen? Was ist dabei herausgekommen?

Der Eilantrag bei dem Berliner Verwaltungsgericht wurde abgelehnt. Allerdings fand eine Kundgebung gegen das Verbot und gegen die Repression gegen die kurdische Bewegung erfolgreich statt.

Sie sind auch Anwalt in dem Verfahren wegen der Demonstrationsverbote in Düsseldorf und Köln am Anfang dieses Jahres. Können Sie diesbezüglich etwas zum Stand des Verfahren sagen? Lassen sich die Durchsuchungen in Berlin in politischer Hinsicht in die Repressionswelle der vergangenen Monate einreihen?

In Düsseldorf und Köln wurden Anfang des Jahres Demonstrationen nur deshalb verboten, weil sie von NAV-DEM angemeldet wurden. Wir haben dagegen Klage eingereicht. Die Versammlungsbehörden geben nunmehr an, gar keine Akte zu den Verboten angelegt zu haben. Die Verbote sind haltlos. Wir gehen davon aus, dass die Klagen in unserem Sinne entschieden werden. Generell ist es aber auffällig, dass zu in der türkischen Politik relevanten Zeitpunkten, jetzt etwa kurz vor den Wahlen, immer wieder Repressionsschläge gegen die kurdische Bewegung stattfinden, die sich danach als rechtswidrig erweisen.