Verfassungsgericht: Yüksekdağs Inhaftierung ist „angemessen“

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Inhaftierung der ehemaligen HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ „verhältnismäßig“ und „angemessen“ sei.

Während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der Aufhebung der Immunität von über 40 Abgeordneten der HDP, darunter die ehemalige Vorsitzende Figen Yüksekdağ, der Türkei einen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit bescheinigt und sie zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt hat, sieht das türkische Verfassungsgericht die Inhaftierung von Yüksekdağ als „verhältnismäßig“ und „angemessen“. Die Politikerin ist seit dem 4. November 2016 im Gefängnis und hat vor einem Jahr Beschwerde gegen ihre Inhaftierung eingelegt. Die Beschwerde wurde am Dienstag vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Zur Begründung wurde das andauernde Kobanê-Verfahren genannt, in dem Figen Yüksekdağ mit über hundert weiteren Politikerinnen und Politikern angeklagt ist.

Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass der Kassationshof in Ankara am 22. Dezember eine Verurteilung über ein Jahr Freiheitsstrafe gegen Yüksekdağ wegen vermeintlicher Terrorpropaganda bestätigt hat.

Seit über fünf Jahren in politischer Geiselhaft

Figen Yüksekdağ, die 2014 zur Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP) gewählt wurde, befindet sich seit mehr als fünf Jahren in politischer Geiselhaft in einem Gefängnis in Kocaeli. Zeitgleich mit Selahattin Demirtaş und weiteren HDP-Abgeordneten wurde sie im November 2016 auf Betreiben des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verhaftet. Im Hauptverfahren, in dem Yüksekdağ bis zu 83 Jahre Gefängnis drohen, wird die Politikerin unter anderem beschuldigt, eine Terrororganisation gegründet und geleitet zu haben. Außerdem soll sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „Propaganda“ für die PKK und „Separatismus“ betrieben haben. Die 92 Seiten lange Anklage baut auf sieben Ermittlungsberichten auf, die Reden und Aussagen von Yüksekdağ in Interviews inkriminieren und dem türkischen Parlament während ihrer Zeit als Abgeordnete zur Aufhebung der Immunität vorgelegt wurden.

Im Kobanê-Verfahren werden der Politikerin und mehr als hundert Mitangeklagten staatsfeindliche Aktivitäten, 37-facher Mord und Dutzende Mordversuche im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Unterstützung der türkischen Regierung für den IS bei der Belagerung von Kobanê im Oktober 2014 vorgeworfen. Allen Angeklagten droht Haft bis zum Tod.