Verfassungsgericht gibt HDP-Politiker Gergerlioğlu recht

Das Verfassungsgericht in Ankara hat einer Klage des inhaftierten HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu gegen den Entzug seines Abgeordnetenmandats stattgegeben. Der Politiker und Menschenrechtler ist seit drei Monaten im Gefängnis.

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat einer Klage des inhaftierten HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu stattgegeben. Laut dem Urteil sind das passive Wahlrecht, das Recht auf politische Betätigung sowie das Persönlichkeitsrecht auf Freiheit und Sicherheit des Politikers verletzt worden. Gergerlioğlu hatte gegen den Entzug seines Abgeordnetenmandats geklagt. Nach Angaben seines Sohnes Salih Gergerlioğlu muss er jetzt freigelassen werden.

Dem HDP-Politiker und Menschenrechtler war im März aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen „Terrorvorwürfen“ das parlamentarische Mandat entzogen worden. Er wurde gewaltsam von der Polizei aus dem Parlament geholt und Anfang April in seiner Wohnung verhaftet. Seitdem befindet er sich im Gefängnis Sincan in Ankara.

Grundlage der Anklage gegen Gergerlioğlu war eine Friedensbotschaft aus dem Jahr 2016. Der Politiker, der von Beruf eigentlich Arzt und Spezialist für Lungenkrankheiten ist, engagierte sich nach den einseitig von der türkischen Regierung beendeten Friedensverhandlungen mit der kurdischen Bewegung im Jahr 2015 für die Friedensplattform in Kocaeli. Bei den Social-Media-Konten der Initiative veröffentlichte Gergerlioğlu nahezu täglich Friedensbotschaften, so auch am 9. Oktober 2016. An diesem Tag postete er ein Foto, das eine gestellte Szene während einer Veranstaltung zum Weltfriedenstag 2015 zeigte: Zu sehen sind mehrere Frauen und im Vordergrund zwei Särge. Im einen ein türkischer Soldat, im anderen ein PKK-Kämpfer, die durch entsprechende Fahnen auf den Särgen zu erkennen sind. Unter das Bild schrieb Gergerlioğlu: „Dieser Krieg erschöpft die Gesellschaft. Ein Kind geht zur Armee, ein anderes zur PKK, beide sterben. Wäre es nicht besser, die beiden würden nicht als Leichen nebeneinander liegen, sondern gleichberechtigt leben, Schulter an Schulter?“