Die geplante Freilassung des seit 30 Jahren inhaftierten kurdischen Gefangenen Mehmet Bahattin Öncü ist nach Angaben seiner Anwält:innen willkürlich verweigert worden. Der Strafvollzugsausschuss des Hochsicherheitsgefängnisses Bodrum im Südwesten der Türkei lehnte eine vorzeitige Entlassung mit Verweis auf eine vermeintlich schlechte Sozialprognose und „fehlende Reue“ ab.
Die Entscheidung wurde Öncü am 5. Juni offiziell mitgeteilt, einen Tag nachdem er dem Ausschuss der Vollzugsanstalt vom Typ S vorgeführt wurde. Statt der erwarteten Entlassung am 13. Juni bleibt Öncü nun für mindestens weitere sechs Monate in Haft, da erst dann ein neuerlicher Haftprüfungstermin erfolgen kann. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Mehmet Bahattin Öncü wurde im Juni 1995 in der kurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) festgenommen und später von einem Staatssicherheitsgericht (DGM) in Amed (Diyarbakır) zu einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kurde wurde seither in mehreren Gefängnissen festgehalten, darunter in Dîlok (Gaziantep), Amasya, Sincan, Bolu und Tekirdağ, bevor er zuletzt in das Gefängnis in Bodrum verlegt wurde.
Die Praxis, Gefangene trotz verbüßter Haftzeit mit Verweis auf eine vermeintlich schlechte Führung oder ein fehlendes Reuebekenntnis nicht zu entlassen, wird von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig kritisiert. Vor allem politische Gefangene sehen sich dadurch systematischer Benachteiligung im Strafvollzug ausgesetzt.