Urteilsverkündung im PKK-Prozess gegen Yilmaz Acil

Vor dem OLG München wurde der 2020 verhaftete Yilmaz Acil heute zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Er sei als „Frontarbeiter“ für die PKK tätig gewesen, lautete der Tatvorwurf. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Am 10. September 2020 wurde der in Augsburg lebende Kurde Yilmaz Acil festgenommen. Laut Haftbefehl solle der vierfache Familienvater „der Ideologie der in Deutschland verbotenen PKK“ anhängen und seit „August 2016 als sogenannter Frontarbeiter der PKK im Bereich Südbayern“ tätig gewesen sein. Das reichte für eine Anklage nach §§129a/b StGB, obwohl die im Haftbefehl aufgeführten, mehr als 30 Tatvorwürfe teilweise bizarr klangen - Müllentsorgung bei einer Gedenkveranstaltung, Telefonate mit HDP-Abgeordneten, etc.

Nach sieben Monaten musste Acil aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Grund dafür war, dass sich die bayrischen Behörden mit den Ermittlungen zu viel Zeit gelassen haben. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs lag deshalb ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vor. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und eine Fortdauer der Untersuchungshaft als unverhältnismäßig gewertet.

Am 11. Januar 2022 begann dann vor der Oberlandesgericht München die Hauptverhandlung gegen Acil. Rechtsanwalt Yunus Ziyal beantragte die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, der türkische Staat verkörpere schon lange nicht mehr eine „die Grundwerte und die Menschenwürde achtende staatliche Ordnung“ und sei deshalb auch kein schutzwürdiges Gut, das die Anwendung der §§129a/b rechtfertige.

Erwartungsgemäß wurde dieser Antrag abgelehnt, da das Bundesministeriums des Innern und für Heimat bis zu diesem Zeitpunkt an seiner Praxis der Kriminalisierung der PKK festhielt. Ob sich dies in Zukunft ändern wird, hängt davon ab, wie der Antrag zur Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots entschieden wird, der heute beim Bundesinnenministerium eingereicht wurde.

Der Prozess gegen Acil endete heute mit der mündlichen Urteilsverkündung von einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt, die Generalstaatsanwaltschaft forderte ein Jahr und acht Monate, dem schloss sich das Gericht an. Nach Abzug der Dauer der Untersuchungshaft verbleibt somit Reststrafe von einem Jahr und einem Monat, über deren Vollstreckung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.

In einem Statement gegenüber ANF drückte Yilmaz Acil sein Bedauern aus, dass der deutsche Staat gegenüber Kurd:innen ein ähnlich feindliches Verhalten zeige, wie dies aus der Türkei bekannt ist.

Die Verteidigung kündigte mit Acil an, in Revision gehen zu wollen.


Foto: Yilmaz Acil bei seiner Entlassung im April 2021