Totengedenken vor der israelischen Botschaft in Berlin

Vor 22 Jahren sind Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar von Sicherheitsbeamten des israelischen Generalkonsulats in Berlin erschossen worden. Vor der Botschaft ist heute an sie erinnert worden.

Vor der israelischen Botschaft in Berlin ist Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar gedacht worden, die dort vor 22 Jahren beim Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans erschossen worden sind. Zum dem Gedenken aufgerufen hatten die Freie Kurdische Gemeinde Berlin, der Frauenrat DEST-DAN und die Angehörigen der Gefallenen.

In einem Redebeitrag wurde betont, dass am 17. Februar 1999 ohne Grund ein Massaker stattgefunden hat. Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar hätten gar nicht versucht, in das Konsulat einzudringen. Sie seien bewusst erschossen worden. Der Redner erklärte, dass die Morde unvergessen seien und weiter dafür Rechenschaft gefordert werde: „Wir werden uns mit den Angehörigen treffen und anschließend mit dem damaligen Rechtsbeistand austauschen, um auf juristischer Ebene Rechenschaft für das Massaker zu verlangen.“

Vor der Botschaft wurden ein schwarzer Kranz und Fotos der Toten niedergelegt.

Hintergrund

Sema Alp, Ahmet Acar, Mustafa Karakurt, Sinan Karakuş wurden am 17. Februar 1999 in Berlin von Sicherheitsbeamten des israelischen Generalkonsulats erschossen. Der Vierfachmord ereignete sich zwei Tage nach der völkerrechtswidrigen Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia in die Türkei. Vor der Botschaft wurde gegen die Beteiligung Israels am Komplott gegen den PKK-Gründer protestiert. Bei der Aktion vor dem Botschaftsgelände im Berliner Stadtteil Schmargendorf eröffneten zwei Sicherheitsbedienstete das Feuer aus der geöffneten Tür des Konsulats auf die Demonstrant*innen im Vorgarten und auf der Eingangstreppe. Bis zu 30 Schüsse wurden abgegeben. Sema Alp, Mustafa Kurt, Ahmet Acar und Sinan Karakuş wurden getötet, andere durch die Kugeln der israelischen Sicherheitsbeamten zum Teil schwer verletzt. Die Überlebenden wurden später vor ein deutsches Gericht gestellt: Jugendliche wurden zu Sozialstunden verurteilt, Erwachsene erhielten neben Freisprüchen Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren wegen Landfriedensbruchs und sollten sogar abgeschoben werden. Erst mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts konnten die Ausweisungen gestoppt werden. Die Todesschützen hingegen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie wurden sofort nach Israel ausgeflogen, weil sie diplomatische Immunität genossen.