Staatsanwalt fordert zwei Jahre und acht Monate für Mustafa Çelik
Im Hamburger PKK-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Çelik fordert die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe.
Im Hamburger PKK-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Çelik fordert die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe.
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist der §129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa (Amed) Çelik fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe.
Zunächst wies das Gericht den Antrag der Verteidigung zurück, den Hamburger Völkerrechtsexperten Norman Paech anzuhören. Die Verteidigung erklärte darauf hin, dass sie noch ein Interview mit dem KCK-Vorsitzenden Cemil Bayik einführen wolle. Da keine weiteren Beweisanträge vorlagen, schloss die vorsitzende Richterin Taeubner die Beweisaufnahme und der Staatsanwalt begann mit seinem umständlichen Plädoyer, das im Zuschauerraum aufgrund der schlechten Akustik jedoch überwiegend unverständlich blieb.
Unter Nennung der üblichen Floskeln von „straffer Kaderorganisation“ bis hin zur Bezeichnung der PKK als eine Organisation, die „Mord und Totschlag“ zum Ziel habe, gab er teils wortgetreu den Inhalt einer Broschüre des Bundesverfassungsschutzes wieder und missachtete die deutsche Beteiligung am Krieg in Kurdistan sowie die Verbrechen der türkischen Armee. Eine Zuhörerin bezeichnete darauf hin die türkische Armee als faschistisch. Der Staatsanwalt sprach der Guerilla die Legitimität ab, da diese auch Nicht-Kombattanten wie „Sicherheitschützer“ [womit er vermutlich die Konterguerilla, sogenannte Dorfschützer meinte] zum Ziel nehme.
Von sich aus erwähnte er auch das Urteil des Brüsseler Revisionsgerichtes, das bestätigt hatte, dass die Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) keine „terroristische Organisation”, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt sei. Dies hätte jedoch für den Bundesgerichtshof keine Bedeutung und sei seines Wissens auch gar nicht bestätigt worden. Damit zeigte es sich falsch informiert, denn das Urteil vom März 2019 war im Januar diesen Jahres letztinstanzlich bestätigt worden.
Da sich Mustafa Çelik nicht von der PKK distanziert und auch angekündigt habe, sich weiter im Rahmen der PKK betätigen zu wollen, halte er eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen. Damit ging er sogar noch über das Celler Urteil von August 2016 von zwei Jahren und sechs Monaten hinaus, die Mustafa Çelik trotz seiner schweren Krankheit abgesessen hatte.
Die Verhandlung wird am Montag, dem 14. September, um 10.30 Uhr fortgesetzt. Unklar ist, ob dann noch das erwähnte Interview mit Cemil Bayik verlesen wird oder die Anwälte plädieren und möglicherweise Mustafa Çelik selbst noch einmal zum Abschluss des Prozesses spricht.