Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist der §129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa (Amed) Çelik fortgesetzt worden. Wie zuvor angekündigt, wurden Beweisanträge der Staatsanwaltschaft verlesen, bei denen es inhaltlich um Erklärungen der Volksverteidigungskräfte HPG und um Meldungen verschiedener Print- und Onlinemedien zu militärisch-kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Guerilla und türkischen Militärs und Polizisten auf türkischem Staatsgebiet ging.
Am Mittwoch, dem 9. September, wird das Gericht über einen Antrag der Verteidigung entscheiden, ob der Hamburger Völkerrechtsexperte Norman Paech damit beauftragt wird, ein Sachverständigengutachten zu erarbeiten. Das Gutachten soll den Strafsenat zu der rechtlichen Schlussfolgerung kommen lassen, dass „Handlungen der Volksverteidigungskräfte HPG keine rechtlich zulässigen Bezugstaten für eine strafrechtliche Verfolgung des Angeklagten“ nach §129b des Strafgesetzbuches darstellen.
Professor Norman Paech hat zahlreiche Publikationen zu völkerrechtlichen Fragen veröffentlicht und war im März 2018 beteiligt beim Tribunal gegen die türkische Staatsführung in Paris. Er befasst sich seit Jahren intensiv mit dem kurdisch-türkischen Konflikt, besuchte mehrfach Kurdistan und führte dabei unter anderem Gespräche mit dem KCK-Vorsitzenden Cemil Bayik.
Die Verhandlung wurde auf Mittwoch um 13 Uhr vertagt. Weitere anberaumte Prozesstermine sind der 14., 15., 16., 23. und 24. September.
Titelfoto: Die Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman vor dem OLG Hamburg