Kurdischer Aktivist in Koblenz inhaftiert
Der kurdische Aktivist Ferit Çelik ist am Mittwoch von Schweden an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert worden. Das teilte der Rechtshilfefonds Azadî e.V. heute mit. Der 36-Jährige war am 23. Februar 2024 aufgrund eines vom Ermittlungsrichter am OLG Koblenz ausgestellten europäischen Haftbefehls in Solna nahe Stockholm festgenommen worden.
Laut Azadî e.V. wirft die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die den Haftbefehl beantragt hatte, dem Aktivisten vor, von Dezember 2019 bis Mai 2020 das „Gebiet Darmstadt“ sowie von Mai 2020 bis Juni 2021 das „Gebiet Saarbrücken“ als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geleitet zu haben, wodurch er sich der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben soll.
Schweden stellt Bedingungen
Ferit Çelik wurde in Schweden aufgrund seiner Verfolgung in der Türkei die Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt. Vor seiner Auslieferung haben die deutschen Behörden zugesagt, ihn nach dem anstehenden Gerichtsverfahren wieder an Schweden zu überstellen, damit die zu erwartende Haftstrafe dort gegen ihn vollstreckt wird und er nicht Gefahr läuft, von der Bundesrepublik an die Türkei ausgeliefert zu werden, so Azadî weiter: „Trotz dieser Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ferit Çeliks auf schwedischer Seite ist auffällig, dass der Beitritt des skandinavischen Staats zum Militärbündnis NATO am 7. März 2024, zwei Wochen nach der Festnahme des Kurden erfolgte, der Haftbefehl jedoch bereits am 1. August 2022 vom OLG Koblenz erlassen wurde, ohne anderthalb Jahre lang vollstreckt zu werden.“
In Koblenz in Untersuchungshaft
Nach seiner Überstellung an die deutschen Behörden wurde Ferit Çelik dem Haftrichter vorgeführt und in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft genommen. Damit ist er der 13. Kurde, der zur Zeit wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft ist. Seit der Bundesgerichtshof 2010 entschied, dass die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB verfolgt werden könne, und das Bundesjustizministerium 2011 die nötige Verfolgungsermächtigung erteilte, wurden bereits knapp 70 Kurd:innen wegen Mitgliedschaft in der Organisation inhaftiert.
„Erfüllungsgehilfin für Erdoğan“
Azadî e.V. kritisiert die bundesdeutsche Justiz, die sich „mit ihrer Jagd auf kurdische Aktivist:innen im In- und zunehmend auch im europäischen Ausland zur Erfüllungsgehilfin des Erdoğan-Regimes“ mache. „Während das Regime in der Türkei gewählte Bürgermeister:innen absetzen und inhaftieren lässt, führt es in Kurdistan und den Nachbarländern Krieg gegen die kurdische Bevölkerung. Mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung reiht sich die Bundesrepublik in diese Kriegsfront ein“, so der Rechtshilfefonds Azadî e.V.