Rechtsanwalt Meister wegen Efrîn-Protest kriminalisiert

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm versucht die anwaltliche Tätigkeit von Roland Meister bei einer Protestaktion gegen die türkische Invasion in Efrîn im vergangenen Jahr zu kriminalisieren.

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Essen hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen den Gelsenkirchener Rechtsanwalt Roland Meister eingeleitet.

Das Anwaltsbüro Meister & Partner teilt dazu mit:

Hintergrund ist, dass am 10. März 2018 gegen 20 Uhr im Essener Hauptbahnhof eine Protestaktion gegen den völkerrechtswidrigen Überfall der Türkei auf die selbstverwaltete kurdische Region Afrin in Nordsyrien stattgefunden hat. Die eingesetzten Polizeikräfte wollten u. a. mit der unzutreffenden Behauptung, bei der Protestaktion würden verbotene Fahnen und Symbole gezeigt, gegen die Aktion vorgehen. Daraufhin wurde Rechtsanwalt Meister von den Teilnehmern der Protestaktion hinzugerufen und mit Verhandlungen mit der Polizei über die Durchführung der Versammlung beauftragt. Aufgrund der daraufhin getroffenen Absprachen mit der Polizei verlief die Protestaktion auch weiterhin friedlich und in geordnetem Rahmen. Die Aktion wurde schließlich gegen 21 Uhr einvernehmlich beendet.

Gezielte Kriminalisierung anwaltlichen Handelns

Im Anschluss an die Aktion fertigte die Polizei eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Meister, in der behauptet wurde, er sei „Versammlungsleiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung gewesen, auf der „verbotene Symbole“ gezeigt worden seien. Das entsprechende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen wurde mit Verfügung vom 21.12.2018 eingestellt (Az.: 29 Js 352/18). Gleichzeitig legte die Staatsanwaltschaft Essen den Vorgang jedoch der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens vor, das inzwischen eingeleitet worden ist (6 EV 14/19). Das zeigt, dass hier ganz gezielt anwaltliches Handeln kriminalisiert werden soll.

Hierzu ist folgendes festzuhalten: Die Vertretung von Teilnehmern einer Versammlung vor Ort gegenüber der Polizei ist eine übliche und selbstverständliche anwaltliche Tätigkeit. Dies gilt umso mehr, wenn wie hier von der Polizei die falsche Behauptung aufgestellt wird, die auf der Versammlung gezeigten Fahnen und Symbole der syrisch-kurdischen Partei PYD und der kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ, die anerkanntermaßen die Hauptlast des Kampfes gegen den islamistisch-faschistischen sog. „Islamischen Staat“ (IS) geführt haben, seien in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amtsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil vom 03.12.2018 (317 Cs 365/18) oder auch die Landgerichte Aachen und Berlin zwischenzeitlich eindeutig festgestellt haben.

Der Versuch, den mit der Polizei verhandelnden Rechtsanwalt vor Ort kurzerhand zum „Versammlungsleiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung zu erklären, stellt den nicht zu akzeptierenden Versuch dar, die in der Anwaltstätigkeit übliche und selbstverständliche Vertretung von Mandanten vor Ort gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen zu kriminalisieren. Wir fordern daher die Generalstaatsanwaltschaft Hamm auf, das eingeleitete anwaltsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwalt Meister sofort einzustellen.