Ist das Zeigen einer YPG-Fahne strafbar?

In München fanden in dieser Woche drei verschiedene Prozesse wegen YPG-Fahnen statt. Nach einer Verurteilung am Dienstag und einer Einstellung am Mittwoch wurde heute ein Angeklagter freigesprochen.

Die Münchner Justiz verfolgt seit geraumer Zeit Menschen, die sich öffentlich mit den Volksverteidigungseinheiten YPG und den Frauenverteidigungseinheiten YPJ solidarisieren oder auch nur in den sozialen Medien darüber informieren. In dieser Woche fanden vor dem Amtsgericht München gleich drei Hauptverhandlungen in drei verschiedenen Prozessen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz statt.

Am Dienstag wurde Anselm Schindler zu 110 Tagessätzen verurteilt, die Geldstrafe beträgt insgesamt 4.400 Euro. Der Journalist kündigte umgehend Berufung an. Am Mittwoch wurde der kurdische Aktivist Ahmet Çakmak wegen „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Dem anerkannten Flüchtling wurden Redebeiträge zur Last gelegt, die er bei Protesten in München gegen den Angriffskrieg der türkisch-dschihadistischen Besatzungstruppen auf den nordsyrischen Kanton Efrîn hielt. Der Vorwurf der Verwendung einer YPG-Fahne wurde jedoch aus Mangel an Beweisen fallengelassen.

Heute wurde der Kabarettist und Schauspieler Ludo Vici freigesprochen. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, den er wegen des Teilens eines Beitrags des Kommunikationswissenschaftlers Kerem Schamberger auf Facebook bekommen hatte, der das Symbol der Volksverteidigungseinheiten YPG enthielt. Wie Rechtsanwalt Mathes Breuer mitteilte, hat sich das Amtsgericht gar nicht damit beschäftigt, ob das Symbol verboten ist, da jedenfalls der Angeklagte ohne Vorsatz gehandelt habe. Er habe nicht wissen können, ob es sich um ein verbotenes Symbol handele.

Innenministerium: YPG ist nicht verboten

Im Verfahren gegen Anselm Schindler hat ein Mitarbeiter des Innenministeriums als Zeuge ausgesagt. Zuerst hat er klar gestellt, dass die YPG weder verboten noch vom PKK-Verbot umfasst ist. Die YPG ist eine legale Organisation. Strafbar kann allerdings auch das Verwenden eines Kennzeichens einer legalen Organisation sein, wenn eine verbotene Organisation dieses Kennzeichen als ihr eigenes verwendet in einer Weise, dass die Öffentlichkeit dieses Symbol als Symbol der Organisation versteht.

Zur Frage, ob denn allgemein die YPG-Fahne als Zeichen der PKK wahrgenommen werde, konnte er nichts sagen. Andere Beweise dafür, dass die PKK das Symbol der YPG als ihr eigenes verwende, wurden nach Angaben von Rechtsanwalt Breuer auch nicht vorgelegt.

Rechtsanwalt Mathes Breuer: YPG ist eine Anti-Terror-Organisation

Im heutigen Verfahren erklärte Breuer in seinem Abschlussplädoyer: „Man könnte die YPG auch als Anti-Terror-Organisation bezeichnen, die einen Schutzraum für Frauen und Minderheiten schafft."

Bis Ende des Jahres finden noch mindestens drei weitere Verfahren vor dem Amtsgericht München statt.