Prozess gegen Pervin Buldan wird fortgesetzt

Im Prozess gegen die HDP-Vorsitzende Pervin Buldan wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation hat das Gericht in Ankara den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt.

In Ankara ist der Prozess gegen Pervin Buldan fortgesetzt worden. Die Ko-Vorsitzende der Demokratischen Partei der Völker (HDP) ist aufgrund von Presseerklärungen und der Teilnahme an Veranstaltungen als Mitglied einer terroristischen Organisation angeklagt. Die kurdische Politikerin nahm an der elften Hauptverhandlung vor der 18. Kammer des Strafgerichts Ankara nicht teil und wurde von ihrem Verteidiger Kenan Maçoğlu vertreten.

Der Rechtsanwalt beantragte die Einstellung des Verfahrens und verwies auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Fall von Buldan Fraktionskollegen Ömer Faruk Gergerlioğlu: „Das Urteil war eindeutig und lässt keinen Raum für Diskussionen. Es hält fest, dass es eine gesetzliche Lücke gibt, eine gesetzliche Regelung erforderlich ist und ein Abgeordneter nicht vor Gericht gestellt werden kann. Dieses Verfahren muss eingestellt werden. Andernfalls begeht das Gericht eine Straftat.“

Das Gericht lehnte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab und vertagte die Verhandlung auf den 16. Februar 2022.

Dem HDP-Abgeordneten Gergerlioğlu war im März aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen „Terrorvorwürfen“ das parlamentarische Mandat entzogen worden. Er wurde gewaltsam von der Polizei aus dem Parlament geholt und Anfang April in seiner Wohnung verhaftet. Gergerlioğlu klagte vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof gegen den Entzug seines Abgeordnetenmandats und gewann. Nach fast dreimonatiger Haft wurde er am 6. Juli entlassen und ist heute wieder Abgeordneter im Parlament der Türkei.