Der Rechtshilfefonds Azadî e.V. hat die Verhandlungstermine in §§129a/b-Prozessen gegen kurdische Angeklagte im April 2022 veröffentlicht und teilt dazu mit:
Die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen begann bereits Ende der 1980er Jahre entweder nach § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“) oder ab Mitte der 1990er Jahre nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminelle Vereinigung“). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dann im Oktober 2010, nach türkischen linken und tamilischen Organisationen auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als eine „terroristische Vereinigung im Ausland“ gem. §§129 a/b Strafgesetzbuch einzustufen. Seitdem werden kurdische Aktivist:innen wegen angeblicher Unterstützung der PKK angeklagt und verurteilt; betroffen waren/sind hiervon bislang 51 Kurd:innen.
Individuelle Straftaten werden den meisten Angeklagten nicht vorgeworfen, sondern lediglich deren politischen Aktivitäten. Derzeit befinden sich zehn Aktivisten in Untersuchungs- oder Strafhaft. Auf folgende Prozesse möchten wir aufmerksam machen:
Mazlum D., OLG Stuttgart (Prozesseröffnung 21.2.2022)
Montag, 4. 4., Mittwoch, 6.4., Montag, 11.4., Mittwoch, 13.4., Montag, 25.4. und Mittwoch, 27.4. Alle Verhandlungen finden vor dem OLG Stuttgart-Stammheim in der Asperger Straße 49 statt.
Merdan K., OLG Stuttgart (Prozesseröffnung 17.3.2022):
Freitag, 8.4., 14.00 Uhr, Dienstag, 12.4., 9.15 Uhr, Donnerstag und 28.4., 9.15 Uhr. Alle Verhandlungen finden im Sitzungssaal 02, OLG Stuttgart-Stammheim, Asperger Straße 49 statt.
Abdullah Ö., OLG Frankfurt/M. (Prozesseröffnung 11.4.2022, Saal I)
Montag, 11.4. und Mittwoch, 13.4. Die Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr in Saal II, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.