Münchner Gericht vertagt Entscheidung im Fall Schreer

Der Münchner Friedensaktivist Claus Schreer stand heute erneut vor Gericht, weil er sich im Rahmen der Proteste gegen die sogenannte Sicherheitskonferenz im Bayerischen Hof solidarisch mit der kurdischen Freiheitsbewegung gezeigt hatte.

Der Münchner Friedensaktivist Claus Schreer stand heute erneut vor Gericht, weil er sich im Rahmen der Proteste gegen die sogenannte Sicherheitskonferenz im Bayerischen Hof solidarisch mit der kurdischen Freiheitsbewegung gezeigt hatte. Es ging dabei um ein Foto von einer Pressekonferenz, auf dem eine YPG-Fahne und ein Foto des PKK-Mitbegründers Abdullah Öcalan zu sehen sind. Doch das Verfahren wurde ausgesetzt.

Dieses Mal ging alles ganz schnell: Nach einem kurzen Schlagabtausch zwischen dem Verteidiger Claus Schreers, dem Richter und der Staatsanwältin entschied das Gericht, das Verfahren auszusetzen. „Vor Weihnachten wird das nichts mehr“, erklärte der Richter sichtlich genervt. Der Grund: Gegen Schreer läuft ein weiteres Verfahren, ebenfalls wegen Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegung. Und weil der Richter die beiden Verfahren gerne zusammenlegen würde, ihm die Akten des anderen Verfahrens aber nicht vorlagen, setzte er die Verhandlung kurzerhand aus.

Im März musste der Aktivist schon einmal vor dem Münchner Amtsgericht erscheinen. Damals wurde gegen Schreer, der bereits seit 60 Jahren in der Friedensbewegung aktiv ist, wegen einer Fahne der kurdisch-syrischen Frauenverteidigungseinheiten YPJ ermittelt. Ein weiterer Anklagepunkt betraf ein Foto von Abdullah Öcalan mit der Aufschrift „Freiheit für Öcalan“. In beiden Fällen argumentierte die Staatsanwaltschaft, Schreer habe gegen das Vereinsrecht verstoßen, weil die Symbole auch von der kurdischen Arbeiterpartei PKK verwendet würden, welche in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten verboten ist. Schreer wurde bei dem Prozess im März zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt, legte aber Widerspruch gegen das Urteil ein. Seither liegen die Akten beim Münchner Landgericht, der nächsthöheren Instanz.

Eine grundsätzliche Entscheidung darüber, wie bayerische Behörden sich in der Fahnenfrage positionieren, steht weiter aus. Seit einigen Monaten werden die Fahnen von YPG und YPJ bei Versammlungen von den Behörden immer wieder erlaubt – zumeist mit der Auflage, dass die Fahnen nur gezeigt werden dürften, wenn kein PKK-Bezug besteht. Eine Regelung, bei der Willkür vorprogrammiert ist - obwohl die Fahnen beispielsweise bei Demonstrationen in München regelmäßig erlaubt werden, filmt und fotografiert die Polizei Aktivist*innen, um sie hinterher anzuzeigen. Auch in den vergangenen Wochen bekamen mehrere Aktivist*innen wegen der Symbole Post von der Polizei.

Kleinkriegen lassen wollen sie sich davon aber nicht: Auch beim heutigen Prozess waren die Zuschauerplätze wieder voll belegt, die Stimmung gelassen bis kämpferisch. Und auch Claus Schreer wird sich von der Repression nicht einschüchtern lassen, wie er gegenüber ANF betonte. „Gerade in diesen Tagen müssen wir Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung zeigen“, erklärte er nach der Verhandlung.