Verhandlung gegen Claus Schreer am 25. Oktober

Claus Schreer ist durch das Amtsgericht München wegen des Zeigens eines YPJ-Wimpels und eines Öcalan-Bildes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach seinem Einspruch gegen das Urteil wurde nun ein neuer Gerichtstermin festgelegt.

70 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro - So lautete das Urteil des Amtsgerichts München gegen den Friedensaktivisten Claus Schreer wegen des Zeigens einer YPJ-Fahne und einem Plakat mit der Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan" mit der Abbildung des kurdischen Vordenkers auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018. Schreer und sein Anwalt hatten bereits Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. Nun wurde die zweite Hauptverhandlung im Amtsgericht München auf den 25. Oktober datiert.

Claus Schreer selbst ruft mit folgenden Worten solidarische Menschen dazu auf, seinen Prozess zu besuchen:   

„Aufgrund meines Einspruchs gegen das Urteil des Amtsgerichts München findet am Freitag, 25. Oktober die 2. Hauptverhandlung statt.

Am 26. März wurde ich  wegen Verwendung verbotener kurdischer Symbole bei der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz im Februar 2018 zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Bei den kurdischen Symbolen handelte es sich um einen Wimpel der YPG, der kurdischen Volksverteidigungskräfte, die Nordsyrien von der Schreckensherrschaft des IS befreit haben und ein Plakat mit der Abbildung Abdullah Öcalans und der Forderung „Freiheit für Öcalan“.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, die YPG sei von der PKK „usurpiert“ worden, das Plakat sei „in besonderer Weise geeignet, den Zusammenhalt der PKK zu fördern“ ebenso wie die auf der Kundgebung geforderte „Aufhebung des PKK-Verbots“. Alles zusammen sei als Unterstützungshandlung für die vom Innenministerium verbotene PKK zu werten.

Das Urteil ist Schlag gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungsfreiheit. Das Recht, die Freilassung eines politischen Gefangenen zu fordern, der seit 20 Jahren in Isolationshaft eingekerkert ist, kann nicht strafbar sein, genau so wenig wie die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots und die Solidarität mit den Volksverteidigungseinheiten der YPG in Rojava.

Es geht um Einschüchterung und Disziplinierung. Wenn es euch möglich ist, kommt zu meinem Prozess.

Claus Schreer“

Der Gerichtstermin findet am 25. Oktober um 9.30 Uhr im Amtsgericht München im Sitzungssaal A 214 (2.Stock) statt.