Mord durch Polizei soll straffrei bleiben

Am 28. August 2015 wurde der 16-jährige Mazlum Turan von einem Polizisten in den Kopf geschossen, angeblich, weil er den Befehl zum Stehenbleiben missachtet habe. Die Staatsanwaltschaft forderte Straffreiheit für den Täter.

Mazlum Turan war am 28. August 2015 von dem türkischen Polizisten Süleyman Esenboğa in der kurdischen Stadt Qoser (Kızıltepe) in der Provinz Mêrdîn (Mardin) erschossen worden. Turan soll dem Befehl des Polizisten zum Stehenbleiben nicht nachgekommen sein. Am Berufungsverfahren vor dem 1. Schwurgerichtshof in Mardin nahm der Anwalt der Familie Turan teil. Der Täter war per Video zugeschaltet worden.

Anwalt: Er wurde gezielt erschossen

Der Anwalt der Familie Turan erklärte: „Es sollte hier die Höchststrafe vergeben werden. Die Kugel drang in Mazlums Schläfe ein. Der Beschuldigte hat ihn gezielt erschossen.“

Staatsanwaltschaft: Keine Strafe nötig

Die Staatsanwaltschaft machte geltend, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe und plädierte auf Freispruch. „Die Erfüllung einer Gesetzesvorschrift kann nicht bestraft werden“, so seine Worte.

Die Inhaftierung Esenboğas wurde abgelehnt. Das Gericht vertagte die Sitzung. Der nächste Verhandlungstag ist für den 18. Oktober angesetzt.