Kommunalwahlen in der Türkei: HEDEP legt Kriterien fest

In der Türkei finden im März Kommunalwahlen statt. Die HEDEP hat Kriterien für die Auswahl ihrer Kandidat:innen festgelegt. Die Kandidierenden sollen nach dem Konsensprinzip von der Basis bestimmt werden.

Die HEDEP (Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie) bereitet sich auf die Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März 2024 vor. Grundlage der Vorbereitungen sind die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung der Parlamentswahlen im vergangenen Mai. Zu den Wahlen war anstelle der von einem Verbot bedrohten HDP (Demokratische Partei der Völker) die kaum bekannte YSP (Grüne Linkspartei) angetreten, die sich auf einem Kongress im Oktober in HEDEP umbenannte. Nach den Wahlen waren die Gründe für das unzureichende Ergebnis in einem monatelangen Diskussionsprozess in allen Parteigremien und vor allem mit der Basis selbstkritisch aufgearbeitet worden.

Einer der zentralen Kritikpunkte war die Methode der Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Parlamentswahlen. Es wurde kritisiert, dass die Basis zu wenig in Entscheidungsmechanismen eingebunden wurde und dass die lokalen Parteiverbände keine Eigeninitiative ergriffen und auf zentrale Anweisungen warteten. Ein weiteres Thema der Kritik war die Position von Frauen in der Partei.

Die Kandidierenden sollen von der Basis bestimmt werden

Für die Kommunalwahlen hat die HEDEP Ausschüsse auf Provinzebene aufgestellt, die seit gestern Bewerbungen für Kandidaturen annehmen. Die Bewerbungsfrist endet am 8. Dezember. Danach sollen lokale „Vorwahlen“ abgehalten werden, damit die Kandidierenden von der Basis bestimmt werden können und nicht von dem zentralen Wahlausschuss der Partei. Zudem wurden eigene Wahlausschüsse von Frauen gebildet, um dem Anspruch einer genderparitätischen Vertretung gerecht zu werden. Ein wesentliches Kriterium der Wahlausschüsse ist die Unparteilichkeit ihrer Mitglieder. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass nahe Verwandte der Ausschussmitglieder nicht kandidieren dürfen.

Gewählt werden im kommenden Frühjahr die Ko-Bürgermeister:innen und die Räte auf der Ebene der Provinzen, Bezirke und Gemeinde. Die Wahlkommissionen der Provinzen führen nach den Bewerbungen Vorgespräche mit den Kandidat:innen. Die Unterlagen von Kandidierenden, die gegen die Parteikriterien verstoßen, werden mit einer Begründung zurückgeschickt. Angenommene Kandidat:innen erhalten zwischen dem 10. und 14. Dezember eine Schulung über den Ablauf der Vorwahlen und die Parteipolitik.

Kriterien für Kandidaturen

Zu den Parteikriterien für die Kandidierenden gehören ein eindeutiges Bekenntnis zum Prinzip der paritätischen Doppelspitze, Erfahrungen in der demokratischen Kommunalverwaltung und Kenntnisse über die gesellschaftliche Struktur, Kultur und Sprache der jeweiligen Region. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Frage, ob die Kandidierenden Lösungsvorschläge für die spezifischen Probleme in ihrem Wahlkreis haben.

Nicht angenommen werden Bewerbungen von Personen, deren Einstellungen und Verhaltensweisen den Grundsätzen der HEDEP zuwiderlaufen. Ausschlusskriterien sind beispielsweise spaltende Diskurse, eine persönliche Interessenpolitik, Polygamie und begangene Straftaten wie sexualisierte Gewalt, Drogenhandel und Wucher.

Von den Kandidierenden wird eine Gebühr verlangt, die nach dem jeweiligen Amt berechnet wird und zwischen 1000 TL für die Kandidatur auf einen Sitz im Gemeinderat und 20.000 TL für Kandidat:innen auf das Bürgermeisteramt einer Großstadtgemeinde liegt. Frauen, junge Menschen unter 25 Jahren und Menschen mit Behinderungen sind von der Gebühr befreit.