Die Abkürzung der „Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie“, HEDEP, soll nach einem Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft des türkischen Kassationsgerichts geändert werden. Die Sprecherin der HEDEP, Ayşegül Doğan, kündigte am Freitag auf einer Pressekonferenz im Parlament in Ankara an, dass man sich zwar darauf vorbereite, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen, das Parteikürzel aber ändern werde, um Risiken vor den Kommunalwahlen im März 2024 zu vermeiden.
HEDEP wurde im Oktober als neuer Name der Grünen Linkspartei (YSP) bekanntgegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft am Kassationshof hat die Verwendung der Abkürzung HEDEP mit der Begründung abgelehnt, sie ähnele der 2003 verbotenen HADEP. Ayşegül Doğan bezeichnete die Anfechtung durch den Kassationsgerichtshof als „Versuch, vor den bevorstehenden Kommunalwahlen eine neue juristische Falle zu stellen". Da die HADEP vor zwanzig Jahren aufgelöst wurde, könnten die beiden Parteien nicht miteinander verwechselt werden, die Forderung nach einer Änderung der Abkürzung sei unbegründet. Die HEDEP-Sprecherin warf dem Kassationsgerichtshof vor, das Gesetz zu manipulieren. Der juristische Vorgang sei auf die Furcht der Regierung vor einem Erfolg der HEDEP bei den bevorstehenden Wahlen zurückzuführen, weil ihre Partei sich für ein demokratisches Regierungsmodell ohne Korruption und Vetternwirtschaft engagiere. Ayşegül Doğan bekräftigte außerdem die Entschlossenheit der HEDEP und versicherte, dass sie sich trotz der rechtlichen und politischen Herausforderungen nicht einschüchtern lassen werde.