Kenan Ayaz: Berufung abgelehnt

Wie die zyprische Menschenrechtsorganisation „Kenanwatch“ mitteilt, ist die Revision des kurdischen Politikers und Aktivisten Kenan Ayaz vom deutschen Bundesgerichtshof abgelehnt worden. Seine Überstellung nach Zypern wird erwartet.

Deutsche Justiz sieht keine Fehler

Der kurdische Politiker und Aktivist Kenan Ayaz wurde im vergangenen September vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Wie eine aktuelle Mitteilung der zyprischen Menschenrechtsorgan „Kenanwatch“ besagt, hatte Ayaz „Revision eingelegt, weil der gegen ihn erhobene Vorwurf, nämlich die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, in keiner Verhandlung erhärtet wurde.“ Der deutsche Bundesgerichtshof lehnte diesen Antrag nun einstimmig ab.

Berufung abgelehnt

Kenan Ayaz hatte seit 2013 als anerkannter Flüchtling in Zypern gelebt und war auf Ersuchen der deutschen Justiz im März 2023 nach Deutschland überstellt worden. Seither befand er sich im im Hamburger Untersuchungsgefängnis Holstenglacis. Kenanwatch schreibt zu der Ablehnung: „Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hat das Berufungsgericht am 14. Mai 2025 einstimmig verworfen, da nach Meinung des Gerichts kein ‚Rechtsfehler‘ vorgelegen habe.“

Überstellung nach Zypern erwartet

Die Zuständigkeit für Ayaz sei nun auf den Justizminister der Republik Zypern übertragen worden. Die Menschenrechtsorganisation weist ausdrücklich darauf hin, dass dies auf eine Bedingung des Bezirksgerichts Larnaca zurückzuführen sei. Dieses hatte gefordert, dass Ayaz im Fall seiner Verurteilung seine Strafe in einem zyprischen Gefängnis verbüßen müsse. Es sei zu erwarten, dass der Anwalt des kurdischen Aktivisten, Anwalt Efstathios C. Efstathiou, nun die Überstellung des Gefangenen beim zyprischen Justizminister Marios Hartsioitis beantragen wird.

Auch seine Verteidigerin in Deutschland, Antonia von der Behrens, wird diesbezüglich gegenüber dem deutschen Justizministerium tätig werden müssen. Die Erklärung von Kenanwatch endet mit den Worten: „Jetzt muss die Diplomatie ‚sprechen‘, damit der kurdische Aktivist Kenan Ayaz, der in der Republik Zypern als politischer Flüchtling anerkannt wurde und der nie aufgehört hat, die Notwendigkeit der Befreiung Zyperns und Kurdistans zu wiederholen, keine weiteren Tage unter solch entsetzlichen Haftbedingungen verbringen muss.“

Der Prozess gegen Kenan Ayaz am OLG Hamburg

Kenan Ayaz saß aufgrund seines Engagements gegen die Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung bereits zwölf Jahre in der Türkei im Gefängnis. Das neuerliche Verfahren gegen Ayaz hatte im November 2023 begonnen. Der Prozess gegen ihn zog sich fast ein Jahr hin, es gab 40 Verhandlungstage. Die Bundesanwaltschaft hatte letztendlich eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch.

Antonia von der Behrens gab an, dass Kenan Ayaz längst in Freiheit sein könnte, wenn er Reue bekundet und nicht an seiner politischen Identität festgehalten hätte. Von Anfang an hatte Kenan Ayaz argumentiert, dass der Haftbefehl gegen ihn nur deshalb vorlag, weil die Türkei eine stärkere Verfolgung von Kurd:innen in Europa im Zuge des NATO-Beitritts von Schweden und Finnland verlangt hat.

Kenan Ayaz verteidigte sich bis zum Schluss gegen die politisch motivierten Vorwürfe und zeigte immer wieder auf, dass diese willkürlich konstruiert waren und ihn als kurdischen Intellektuellen trafen. Seine Verteidigerin sagte später, dass die verhältnismäßig hohe Freiheitsstrafe eine Antwort auf seine Art der Verteidigung gewesen sei. In seiner Revision habe er dargelegt, dass im Verfahren die Öffentlichkeit immer wieder rechtswidrig eingeschränkt wurde und er auf einer viel zu dünnen Beweisgrundlage verurteilt wurde.