Jugendbewegung: Feindstrafrecht gegen kurdische Aktivisten

Die kurdische Jugendbewegung sieht in der Verhaftung von fünf Aktivisten bei einem Protest vor der OPCW in Den Haag ein konkretes Beispiel für die Anwendung von Feindstrafrecht gegen Kurdinnen und Kurden. Mit einer Kampagne soll dagegengehalten werden.

Die kurdische Jugendbewegung sieht in der Verhaftung von fünf Aktivisten bei einem Protest vor der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) im niederländischen Den Haag ein konkretes Beispiel für die Anwendung von Feindstrafrecht gegen die Kurdinnen und Kurden. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die „Revolutionäre Jugendbewegung“ (TCŞ) und die „Bewegung der kämpferischen jungen Frauen“ (TekoJIN), dass legitimer Protest gegen den Einsatz von Chemiewaffen durch den türkischen Staat in Südkurdistan kriminalisiert und Sonderrecht gegen angebliche „Staatsfeinde“ gesprochen werde, die damit praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich geächtet würden. „Es wäre allerdings fatal von der Jugend Kurdistans zu erwarten, dass sie angesichts dieser feindseligen und hasserfüllten Haltung vor Europa niederknien würde“.  Die kurdische Jugendbewegung werde weder die Chemiewaffenangriffe der Türkei im südlichen Kurdistan noch die andauernde Besatzung und Menschenrechtsverletzungen in den anderen Teilen dulden und überall an ihrem Protest festhalten.

Seit Monaten fordern kurdische Organisationen eine unabhängige Untersuchung des Einsatzes chemischer Kampfstoffe in Kurdistan. Vor dem Sitz der OPCW in Den Haag haben zahlreiche Protestaktionen stattgefunden, um diese Forderung zu bekräftigen. In den Medien und in der Politik werden die Vorwürfe konsequent ignoriert. Um das allgemeine Schweigen zu brechen, hat die kurdische Jugendbewegung die OPCW am 3. Dezember erneut zum Handeln aufgefordert. Für die Aktion waren zahlreiche Aktivist:innen aus verschiedenen europäischen Ländern angereist, ein Teil von ihnen drang bis in das Gebäude der Organisation vor. Die Polizei nahm 44 Personen fest, von denen 39 nach dreitägigem Gewahrsam freigelassen wurden.

Die restlichen fünf Aktivisten sind am Montag einem Gericht vorgeführt worden. Die niederländische Staatsanwaltschaft wirft Sinan E., Abdullah G., Serhat E., Hakan H. und Hugo G. Beschädigung öffentlichen Eigentums, Gewalt gegen die Polizei, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Hausfriedensbruch vor. Das Gericht ordnete Untersuchungshaft für vier Aktivisten an. Der nächste Gerichtstermin ist am 23. Februar. Serhat E. soll nach Frankreich ausgewiesen werden, weil dort sein Asylverfahren läuft. Die kurdische Jugendbewegung erhebt zudem den Vorwurf, dass alle fünf bei der Festnahme von der Polizei misshandelt worden seien, ihnen aber das Recht auf Behandlung verweigert werden. Zudem würde ihr Kontakt zur Außenwelt beschränkt werden, Telefonate dürften nicht stattfinden.

 „Der Kampf des kurdischen Volkes ist kein Verbrechen! – Erhebe deine Stimme!“

TCŞ und TekoJIN haben daher eine Kampagne initiiert, die unter dem Motto „Der Kampf des kurdischen Volkes ist kein Verbrechen! – Erhebe deine Stimme!“ läuft. Die kurdische Exilbevölkerung und solidarische, antifaschistische und internationalistische Kreise seien aufgerufen, sich für die verhafteten Jugendaktivisten einzusetzen, um zu erwirken, dass sie umgehend freigelassen werden. „Wir laden alle dazu ein, dieses gerechte Anliegen zu unterstützen und gemeinsam mit uns ihre Stimme gegen dieses Unrecht zu erheben. Denn wir wissen, dass diejenigen die sich heute nicht gegen diese Unterdrückung erheben, schon morgen ihr Opfer sein können.“

Aktionswoche in den Niederlanden

Zur Unterstützung der verhafteten Jugendaktivisten in den Niederlanden ist für Januar eine Aktionswoche ausgerufen worden. Die antifaschistische Bewegung „Radical Solidarity“ fordert ihre Freilassung und eine Untersuchung der türkischen Chemiewaffen.