IS-Rückkehrerin Monika K. in Düsseldorf angeklagt

Die nach anderthalb Jahren „in türkischem Gewahrsam“ in Deutschland verhaftete IS-Rückkehrerin Monika K. ist von der Bundesanwaltschaft vor dem OLG Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt worden.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen Monika K. wegen Mitgliedschaft im sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) nach §§ 129a/b StGB erhoben. Zudem wird ihr ein „Kriegsverbrechen gegen Eigentum“ zur Last gelegt.

Monika K. ist am 11. März 2022 bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut Bundesanwaltschaft wurde sie „im September 2020 auf dem Weg nach Al-Hol festgenommen, wo sie IS-Mitglieder kontaktieren wollte. Sie befand sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland in türkischem Gewahrsam.“ Aus den Angaben der Bundesanwaltschaft geht nicht hervor, von wem Monika K. in Nordsyrien festgenommen wurde und wo sie sich in den anderthalb Jahren bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland aufhielt. Die Formulierung „in türkischem Gewahrsam“ lässt vermuten, dass es sich um einen Aufenthalt in den völkerrechtswidrig von der Türkei besetzten Gebieten in Nordsyrien handelt.

In der Anklageschrift wird Monika K. vorgeworfen, Anhängerin des salafistischen Islam zu sein. Laut Bundesanwaltschaft reiste sie im Juli 2013 zusammen mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann von Deutschland über Ägypten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide im Februar 2014 dem IS an. Während ihr Ehemann als Kämpfer in Syrien und im Irak eingesetzt war, führte die Angeschuldigte den gemeinsamen Haushalt. Hierfür erhielten die Eheleute vom IS eine monatliche Alimentation. Im Frühjahr 2015 bezog das Paar eine vom IS unentgeltlich zur Verfügung gestellte Villa in der irakischen Stadt Hit, die mit einer hochwertigen Einrichtung samt Whirlpool ausgestattet war. Die rechtmäßigen Bewohner:innen des Hauses waren zuvor vor den herannahenden Kämpfern des IS geflohen oder von diesem vertrieben worden.

Nachdem ihr erster Ehemann im Jahr 2015 bei Kämpfen ums Leben gekommen war, heiratete Monika K. nacheinander noch zwei weitere IS-Kämpfer. Auch mit ihnen lebte sie an verschiedenen Orten unter der Herrschaft des IS im Irak und in Syrien und führte gegen Entlohnung durch den IS den Haushalt.

Aus Camp Hol nach Idlib geflüchtet

Wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilt, soll Monika K. im März 2019 von „kurdischen Kräften“ festgenommen worden sein. Gemeint ist damit der multiethnische Militärverband „Demokratische Kräfte Syriens“ (QSD), der vor dreieinhalb Jahren unter großen Opfern die Territorialherrschaft des IS in Nordostsyrien zerschlagen hat und seitdem mit der Bewachung und Versorgung von Zehntausenden Islamist:innen allein gelassen wird.

Monika K. wurde in das Auffang- und Internierungslager Hol bei Hesekê gebracht. Dort betrieb sie laut Bundesanwaltschaft „ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS. Über verschiedene Messenger-Dienste rief sie zu Spenden für IS-Mitglieder in Flüchtlingslagern auf. Im Dezember 2019 wurde die Angeschuldigte von einem höherrangigen IS-Mitglied aus Al-Hol geschleust und heiratete diesen nach islamischem Ritus als Zweitfrau. Das Paar zog nach Idlib, von wo aus Monika K. weiter für die finanzielle Unterstützung von IS-Mitgliedern, insbesondere zu deren Ausschleusung aus Flüchtlingslagern zurück zur Vereinigung, warb. Überdies stellte sie sich für die Entgegennahme entsprechender Geldmittel zur Verfügung und unterhielt den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland einerseits und zu unterstützenden weiblichen IS-Mitgliedern in Syrien andererseits.“

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist zuletzt im Juli die aus Sankt Augustin bei Bonn stammende IS-Rückkehrerin Verena M. wegen Mitgliedschaft im IS und schwerer Kindesentziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Im Autonomiegebiet Nord- und Ostsyrien sind weiterhin Tausende IS-Mitglieder interniert. Die Türkei greift das Gebiet täglich an und untergräbt damit den Kampf gegen den IS. Die Autonomieverwaltung (AANES) fordert seit 2019 vergeblich eine Lösung unter internationaler Beteiligung, vor allem für die Kinder von IS-Eltern. Im berüchtigten Internierungslager Hol wächst derzeit eine neue Generation des IS heran.

Foto: Symbolbild aus Camp Hol