IS-Rückkehrerin Jalda A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Die IS-Rückkehrerin Jalda A. ist in Hamburg zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. In dem Prozess war eine Ezidin als Nebenklägerin aufgetreten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch die IS-Rückkehrerin Jalda A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach die 34-Jährige aus Bremen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau aus Bremen Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt.

Jalda A. ist 2014 nach Syrien ausgereist und war dort nacheinander mit mehreren IS-Männern verheiratet. Mit dem letzten Mann hielt sie eine Ezidin als Sklavin. Die ezidische Frau wurde von dem Ehemann regelmäßig vergewaltigt und von Jalda A. systematisch misshandelt. Die heute 31-Jährige trat im Prozess als Nebenklägerin auf und ist im Zeugenschutzprogramm. Vor zwei Wochen hatte sie vor Gericht ausgesagt und geschildert, wie sie in IS-Gefangenschaft immer wieder geschlagen und vergewaltigt worden sei.

Jalda A. räumte die ihr vorgehaltenen Taten vor Gericht nicht ein. Sie war Ende 2017 in Nordostsyrien von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) festgenommen worden und bis zu ihrer mit der Bundesregierung vereinbarten Überführung nach Deutschland in den selbstverwalteten Gebieten interniert. Am 7. Oktober 2021 wurde sie bei der Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.