Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist Anklage gegen Jalda A. erhoben worden. Die Bundesanwaltschaft wirft der deutschen Staatsangehörigen Mitgliedschaft im sogenannten IS („Islamischer Staat“), Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord vor.
Jalda A. wurde Ende 2017 in Nordostsyrien von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) festgenommen und war bis zu ihrer mit der Bundesregierung vereinbarten Überführung nach Deutschland in den selbstverwalteten Gebieten interniert. Am 7. Oktober 2021 wurde sie bei der Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.
Sohn im Sinne der IS-Ideologie erzogen
Laut der Anklage war Jalda A. 2014 zum IS nach Syrien ausgereist. Sie benutzte dabei die typische Route über die Türkei, wo staatlich geförderte IS-Netzwerke einen kontinuierlichen Zustrom von Dschihadisten aus der ganzen Welt gewährleisteten. Nach Angaben der GBA heiratete sie ein IS-Mitglied und lebte unter anderem im vom IS besetzten Girê Spî (Tell Abyad) und in Raqqa in drei verschiedenen vom IS geraubten Häusern. Die GBA legt A. zur Last, beim Raub eines Hauses durch ihren Mann dabei gewesen zu sein. Dabei habe ihr Mann, gemeinsam mit anderen IS-Dschihadisten, Waffen zur Vertreibung der ursprünglichen Bewohner:innen eingesetzt. Jalda A. habe die Erstürmung des Hauses beobachtet.
Sie leistete zudem die Reproduktionsarbeit für ihren im IS aktiven Ehemann und erzog ihren 2015 geborenen Sohn „im Sinne der IS-Ideologie“. Immer wieder habe sie mit ihrem Mann gemeinsam öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS als Zuschauerin besucht, darunter auch Steinigungen. Im Zentrum von Girê Spî befand sich ein als Pranger eingerichteter Käfig, an dem Exemplarstrafen wie Enthauptungen, Auspeitschungen und Verstümmelungen durchgeführt und die Köpfe der Ermordeten aufgehängt wurden. Jalda A.s Ehemann starb bei Gefechten im April 2015. Anschließend wurde A. zur „Zweitfrau“ eines weiteren IS-Dschihadisten.
Schwerste Verbrechen an ezidischer Frau
Von September bis Oktober 2017 war A. mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet und lebte in einer vom IS geraubten Wohnung in Mayadin. Gemeinsam hielten sie eine ezidische Frau als Sklavin. Jalda A. war Komplizin bei regelmäßigen Vergewaltigungen der Frau durch ihren Ehemann. Sie selbst misshandelte die Ezidin nahezu täglich. So versetzte sie der Frau regelmäßig Schläge und Tritte, riss ihr an den Haaren oder schlug deren Kopf gegen die Wand. Bei einer Gelegenheit führte sie mit einer Taschenlampe Schläge gegen den Kopf der Ezidin aus. Zudem zwang Jalda A. die Ezidin zur unentgeltlichen Hausarbeit und Kinderversorgung, verhinderte eine Flucht der Frau durch ständige Überwachung und forderte diese wiederholt zu Gebeten nach islamischen Ritus auf. Die Anklage geht davon aus, dass alles dem erklärten Ziel des IS diente, den ezidischen Glauben zu vernichten.
Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2022 die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen.