IS-Rückkehrerin Verena M. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Die IS-Rückkehrerin Verena M. ist vor dem OLG Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die aus Sankt Augustin bei Bonn stammende IS-Rückkehrerin Verena M. wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und schwerer Kindesentziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß des am Dienstag verkündeten Urteils entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 33-jährige Konvertitin hatte sich im Juli 2015 dem IS angeschlossen und ihren damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Vaters mit nach Syrien genommen. Zudem besaß sie nach Überzeugung des Düsseldorfer Staatsschutzsenats beim IS zwei Sturmgewehre und habe so gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Zum Prozessauftakt Ende März hatte sich die Angeklagte von der Terrormiliz distanziert. Der IS habe sie „gelockt und verführt".

Während ihres Aufenthalts beim IS erhielt Verena M. vom IS kostenlose Unterkunft und finanzielle Unterstützung. Sie kümmerte sich für ihren neuen Ehemann um den gemeinsamen Haushalt und ermöglichte diesem so eine Betätigung als IS-Dschihadist. Ihren Sohn, dem sie im Kalifat den Namen „Mohammed“ gab, erzog sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS. 2016 musste der Junge für Fotos mit einer Waffe posieren und einen Treueschwur auf den IS leisten. Verena M. selbst verfügte über zwei funktionsfähige Sturmgewehre. Nach ANF-Informationen soll die Deutsche zumindest für eine Weile in der „Khansa-Brigade“ gedient haben. Bei der selbsternannten IS-Religionspolizei für Frauen wachten Dschihadistinnen über die Einhaltung der Scharia-Regeln im öffentlichen Raum.

Kurz vor der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS ergaben sich Verena M. und ihr Mann mit den mittlerweile drei Kindern im Februar 2019 den Demokratischen Kräfte Syriens (QSD). Die Islamistin und ihre drei Kinder wurden ins Auffang- und Internierungslager al-Hol gebracht, ihr Mann landete in QSD-Haft. Nach einigen Wochen unternahm die Islamistin einen Fluchtversuch aus dem Camp, wurde jedoch gefasst und ins Lager Roj gebracht. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres wurde sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf kann diese Zeit nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden, da es sich um keinen staatlich angeordneten Freiheitsentzug gehandelt habe.