Eine IS-Rückkehrerin ist vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Deutsch-Algerierin erhielt nach Gerichtsangaben zweieinhalb Jahre Haft. Verurteilt wurde sie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen. Zudem habe sie in einem Fall ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt.
Die zum Prozessauftakt im Dezember 31 Jahre alte Frau soll sich laut Anklage zwischen 2013 und 2017 als Mitglied in den Terrororganisationen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt haben. Dazu soll sie im Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien gereist sein, wo sie unter anderem in Raqqa lebte.
Zusammen mit ihrem ersten Ehemann sei sie zunächst bei „Junud al-Sham“ Mitglied gewesen, später beim IS, für den ihr Mann kämpfte. Der Bundesanwaltschaft zufolge verfügte sie über mehrere Waffen, darunter eine halbautomatische Schusswaffe, an der sie ausgebildet wurde.
Die Frau sei zweimal verheiratet gewesen und habe insgesamt drei Kinder. Nach dem Tod ihres ersten Ehemannes im September 2015 erhielt sie laut Anklage vom IS ein Witwengeld und war weiter in die Organisation der Terrormiliz eingebunden.
Nachdem der zweite Ehemann die Frau verlassen hatte, kehrte sie im März 2018 über die Türkei nach Deutschland zurück und lebte zunächst in Bonn. Von September 2022 an wohnte die Islamistin mit ihren Kindern in Kiel, vergangenen Juni wurde sie verhaftet. Das Urteil des OLG Hamburg fiel bereits in der vergangenen Woche.
Titelfoto: IS-Anhängerinnen und ihre Kinder während einer Sicherheitsoperation in Camp Hol im Januar 2024