Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnt am Montag ein weiteres Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin. Die 31-jährige Deutsch-Algerierin ist nach Angaben des Gerichts angeklagt, sich zwischen Mai 2013 und September 2017 als Mitglied an den Terrorvereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben.
Weitere Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft sind ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Seit Ende Juni dieses Jahres sitzt die Frau in Untersuchungshaft. Das Gericht hat zunächst zehn Verhandlungstermine bis 19. Februar angesetzt.
Die Angeklagte soll ab Mai 2013 in Syrien, darunter in Raqqa, und zeitweise in der Türkei gelebt haben. Zusammen mit ihrem ersten Ehemann sei sie zunächst bei „Junud al-Sham“ Mitglied gewesen, später beim IS, für den ihr Mann kämpfte. Den Ermittlungen zufolge verfügte sie über mehrere Waffen, darunter eine halbautomatische Schusswaffe, an der sie ausgebildet wurde. Sie sei zweimal verheiratet gewesen und habe insgesamt drei Kinder. Nach dem Tod ihres ersten Ehemannes im September 2015 habe die Frau vom IS ein Witwengeld erhalten und sei weiter in die Organisation der Terrormiliz eingebunden gewesen.
Nachdem der zweite Ehemann die Frau verlassen hatte, sei die Angeklagte im März 2018 über Ankara nach Deutschland zurückgekehrt und habe zunächst in Bonn gelebt. Von September 2022 an wohnte die 31-Jährige mit ihren Kindern in Kiel.
Titelbild: IS-Dschihadistinnen im nordsyrischen Camp Hol