Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am Montag ein Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 31-Jährigen die Mitgliedschaft in zwei ausländischen Terrorvereinigungen vor. Die Deutsch-Algerierin soll zwischen 2013 und 2017 der Islamistenorganisation „Junud al-Sham“ sowie der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) angehört haben.
Laut Angaben des Gerichts geht die Anklage davon aus, dass die Frau ab Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien zu ihrem damaligen Ehemann gereist war, um Mitglied in der als Terrororganisation eingestuften Junud al-Sham zu werden. Dabei habe sie entsprechend der islamistischen Ideologie die Haushaltsführung und die Kindererziehung übernommen. Dadurch stärkte sie laut Anklage auch die Kampfkraft ihres Ehemanns.
Nach Meinungsverschiedenheiten mit der Führung von Junud al-Sham soll sich das Ehepaar im Februar 2014 dann dem IS angeschlossen haben. Dazu soll die Frau zunächst von der Türkei aus IS-Söldner unterstützt haben und später nach Syrien zurückgekehrt sein, wo sie unter anderem in Raqqa lebte. Den Ermittlungen zufolge habe sie während ihrer Mitgliedschaft in den Terrororganisationen mehrere Waffen besessen, darunter eine halbautomatische Schusswaffe sowie ein Schnellfeuergewehr, und sich im Umgang damit unterrichten lassen.
Nach dem Tod ihres Ehemanns im September 2015 war die Frau laut Anklage weiter in die Organisation des IS eingebunden und soll die Dschihadistenmiliz auch durch Gelder aus ihrem Familienkreis finanziell unterstützt haben. Zudem habe sie vom IS ein Witwengeld erhalten. Später habe sie nach islamischem Ritus einen verwundeten IS-Dschihadisten geheiratet und gepflegt, um seine „Kampfkraft“ wiederherzustellen. Nach dem Ende dieser Ehe kehrte sie im März 2018 über die Türkei zurück nach Deutschland.
Wieder in der Bundesrepublik lebte die Angeklagte zunächst in Bonn und ab September 2022 mit ihren insgesamt drei Kindern in Kiel. Seit dem 20. Juni 2023 befindet sie sich in Untersuchungshaft. Weitere Anklagepunkte gegen sie sind ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das OLG Hamburg setzte weitere Verhandlungstage bis zum 19. Februar fest.