Anklage gegen Syrer wegen Beteiligung an Hinrichtungen erhoben

Weil er sich an der Hinrichtung von Menschen beteiligt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Syrer erhoben. Sie wirft dem 2023 in Mainz festgenommenen Mann Mord, Kriegsverbrechen und die Mitgliedschaft beim IS vor.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus Syrien erhoben. Moustafa M. habe sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und soll als Mitglied der Dschihadistenmiliz unter anderem an Hinrichtungen beteiligt gewesen sein. Der Syrer wurde im März vergangenen Jahres in Mainz festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte, soll er sich wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, Kriegsverbrechen und wegen Mordes vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verantworten.

M. soll laut Bundesanwaltschaft zwei gefangen genommene Kämpfer der alten FSA (Freie Syrische Armee), gegen die der IS Todesurteile verhängt hatte, zum Hinrichtungsort gebracht und dort bis zur Erschießung bewacht haben. Wenige Tage später habe er zwei weitere FSA-Kämpfer zur Hinrichtung gebracht. Ein Opfer wurde durch Schüsse in den Kopf getötet. Den anderen Gefangenen band die Gruppe der Bundesanwaltschaft zufolge mit einem Seil an ein Fahrzeug und schleifte ihn bei Geschwindigkeiten von 40 Stundenkilometern und mehr durch die Stadt, bis er tot war.

In einem anderen Fall habe M. zusammen mit weiteren IS-Söldnern zwei Menschen mehrere Stunden lang festgehalten und mit dem Tod bedroht, wenn sie oder ihre Angehörigen nicht mit der Terrormiliz zusammenarbeiteten. Der Angeschuldigte soll zudem an einer Straßensperre aus kurzer Entfernung mehrfach auf eine unbewaffnete Person geschossen haben, die jedoch entkommen sei. Auch soll er bei der Besetzung eines Hauses geholfen haben, das nach der Vertreibung des Besitzers durch IS-Mitglieder genutzt wurde. Über die Zulassung der Anklage gegen M. und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz.

Foto: YPJ-Kämpferinnen hissen am 21. März 2019 ihre Fahne in der letzten IS-Bastion Baghuz in Deir ez-Zor, die zwei Tage zuvor von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) eingenommen wurde.