Berliner Kammergericht verwarnt ehemaligen IS-Unterstützer

Das Berliner Kammergericht hat einen IS-Unterstützer wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen und verwarnt. In Düsseldorf muss sich ein mutmaßlich führender IS-Terrorist vor dem OLG verantworten.

Das Kammergericht in Berlin hat einen Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verwarnt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Demnach soll der heute 25-Jährige auch 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Er sei darüber hinaus wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verwarnt worden, hieß es weiter.

„Der Angeklagte sei im jugendlichen Alter in die Berliner salafistische Szene hineingerutscht und habe in den Jahren 2016/2017 bei zwei Gelegenheiten insgesamt sechs gleichaltrige Männer zum Berliner Flughafen gefahren“, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese Männer hätten sich in Syrien dem IS anschließen und für diesen kämpfen wollen, was der Angeklagte auch gewusst habe. „Nur die Männer der ersten Fahrt seien auch tatsächlich in Syrien angekommen, die weiteren Männer hingegen in der Türkei inhaftiert und verurteilt worden“, so die Sprecherin weiter. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe im Verfahren.

Gericht folgte Plädoyer der Verteidigung

Der Senat begründete das Urteil damit, dass sich der Mann schon vor Jahren aus seinem früheren Umfeld gelöst habe. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er bei der ersten Tat noch Jugendlicher und bei der zweiten Tat gerade 18 Jahre alt war. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte in ihrem Plädoyer neun Monate Jugendhaft auf Bewährung gefordert. Das Gericht folgte jedoch dem Plädoyer der Verteidigung, die eine Verwarnung und die Verhängung einer Zahlungsauflage gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozess gegen mutmaßlich ranghohen IS-Terrorist in Düsseldorf

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf muss sich indes seit Montag ein sogenannter Emir des IS verantworten. Der Algerier soll bereits 2013 zu der Dschihadistenmiliz gestoßen sein, ihr noch in Deutschland bis zu seiner Festnahme 2021 die Treue gehalten und für die Gruppe Geld beschafft haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen, der offenbar eine übergeordnete Rolle beim IS spielte und in seiner Heimat in Abwesenheit bereits als Terrorist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden sei, diverse Straftaten vor.

So habe der Mann in Syrien Söldner ausgebildet, als Emir einer „Kampfgruppe“ Milizionäre für Einsätze ausgewählt und für Wachdienste eingeteilt. In Aleppo habe er sich an Angriffen sowohl gegen die Truppen der syrischen Regierung wie auch gegen die alte „Freie Syrische Armee“ (FSA) beteiligt. Weiter wird der Angeklagte beschuldigt, bei Aktionen zum Gefangenenaustausch als Verhandlungsführer aufgetreten zu sein und Menschen festgenommen zu haben, die später vom IS zum Tode verurteilt wurden.

Der Algerier, der zuletzt in Haan bei Düsseldorf lebte, soll 2015 in Deutschland unter falschem Namen Asyl beantragt haben. Laut Bundesanwaltschaft sei eine seiner Missionen gewesen, für den IS Geld zu beschaffen. 10.000 Euro pro Monat seien sein Ziel gewesen, die unter anderem an Frauen im Auffang- und Internierungslager Hol im Nordosten von Syrien geflossen sein sollen. Zudem habe er die Schleusung von IS-Frauen aus dem Lager unterstützt.

Umfassende Aussage in Aussicht gestellt

Bislang hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Am Montag stellte der Anwalt des Angeklagten dem Gericht nun eine umfassende Aussage in Aussicht – allerdings erst beim nächsten Prozesstag. Das Gericht hat für das Verfahren 20 Prozesstage bis Mai geplant.