Vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist in dieser Woche der Prozess gegen Gökmen Ç. fortgesetzt worden. Der kurdische Aktivist ist Anfang Januar vergangenen Jahres am Flughafen in Frankfurt/M. festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm wird nach §§129a/b StGB Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen, individuelle Straftaten werden ihm nicht zur Last gelegt. Das Verfahren gegen den 38-Jährigen ist am 20. Oktober 2020 vor dem Staatsschutzsenat in Koblenz eröffnet worden. Für den 9. Februar sind die Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft geplant. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Gökmen Ç. hat im Verlauf des Prozesses mehrfach Erklärungen zur Geschichte des kurdischen Volkes und den politischen Entwicklungen in Kurdistan abgegeben. Dabei hat er sich auch zu seinem eigenen Lebenslauf und seinen Beweggründen geäußert und die Frage aufgeworfen, ob die strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland gegenüber der Türkei als Verhandlungsbasis in der Flüchtlingsabwehr genutzt wird.
Der kurdische Freiheitskampf ist nicht terroristisch
In seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung erklärte Gökmen Ç.: „Ich hatte in meiner ersten Einlassung bereits einen kurzen Überblick über die Geschichte Kurdistans und des kurdischen Volkes gegeben und gesagt, dass das Land unter Besatzung steht und in den letzten hundert Jahren insbesondere das türkische, arabische und persische Regime versuchen, es durch eine systematische Politik der Verleugnung, Vernichtung und Assimilation zu zerstören. Die Kurdinnen und Kurden wehren sich seit jeher sowohl politisch und militärisch als auch kulturell dagegen. Ich habe auch meinen eigenen Lebenslauf angesprochen und das Ausmaß der kurdischen Frage vor dem Hintergrund, dass ich selbst ein kurdisches Individuum bin, und den Dingen, die ich deswegen erlebt und gesehen habe, erläutert. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass die Kurden als unterdrücktes Volk nach wie vor Widerstand leisten und für ihre Freiheit kämpfen, was aufgrund der Politik, die gegen sie angewandt wird, sehr mühsam ist, und dass weder ich noch das kurdische Volk den kurdischen Freiheitskampf als terroristisch ansehen. Ich habe nicht geleugnet, dass ich den Freiheitskampf, den mein Volk aktuell insbesondere gegen das Erdogan-Regime und seine dschihadistischen Banden führt, soweit ich konnte, zu unterstützen versuchte und auf diese Weise demokratische, politische und kulturelle Aktivitäten durchgeführt habe. Das sind ohnehin Anschuldigungen, die man meiner Akte entnehmen kann.“
Das Grundproblem ist das PKK-Verbot
„Zuerst muss ich sagen, dass es sehr traurig ist, dass sich die Kurden und die Deutschen bei solchen Verfahren gegenüberstehen müssen. Ich bin überzeugt, dass die Aktivitäten, die ich durchgeführt habe, weder Deutschland noch dem deutschen Volk noch der deutschen Demokratie in irgendeiner Weise geschadet haben. Ich habe auch nie solche Absichten verfolgt. Ich kann sogar behaupten, dass die Aktivitäten, die ich durchgeführt habe und wegen denen ich angeklagt werde, weder dem türkischen noch irgendeinem anderen Volk geschadet haben. Im Gegenteil ist es förderlich für jeden, der für Demokratie, Gleichheit, Freiheit und Menschlichkeit ist, gegen rückschrittliche, faschistische und antidemokratische Regime anzukämpfen. Aufgrund des PKK-Verbots werden seit 1993 jedoch alle demokratischen Aktivitäten für die Freiheit des kurdischen Volkes kriminalisiert, Aktivistinnen und Aktivisten werden angeklagt und bestraft. Auch meine Anklage basiert hierauf, denn ein anderes strafbares Element ist bei mir persönlich nicht zu finden. So ist meiner Auffassung nach das Grundproblem das PKK-Verbot.“
Wenn alle demokratischen Wege blockiert werden
„Ich möchte an dieser Stelle etwas feststellen: Kurdistan ist heute nach wie vor unter Besatzung und das kurdische Volk wird unterdrückt und ist nicht frei. Sowohl ich als auch das kurdische Volk und die Menschheit stimmen dieser Feststellung zu und ich hoffe, dass das geehrte Gericht dem auch zustimmt. Schließlich kommt die Frage auf, was eine Gesellschaft und deren Individuen tun, wenn ihr Land besetzt und das Volk nicht frei ist. Wenn Demokratie, Freiheit, Gleichheit und die Normen der Menschenrechte die Grundlage sind, dann würde man diese Situation nicht akzeptieren und dagegen demokratisch vorgehen. Wenn jedoch jeder Weg des demokratischen Vorgehens blockiert ist und Sprache und Kultur verboten sind, dann gibt es keine andere Lösung, als entweder militärisch, politisch oder kulturell dagegen anzukämpfen. Der kurdische Freiheitskampf ist eine Folge, die aufgrund dieser Umstände im Schoße des kurdischen Volkes entstand. Das akzeptieren das kurdische Volk, ich und ein großer Teil der Menschheit so. Jedoch sieht es so aus, als erkenne der Herr Staatsanwalt (oder der deutsche Staat) dies nicht an. Das PKK-Verbot, welches am 26. November 1993 in Kraft trat, hat zu dieser Situation geführt.“
Kurden werden nicht gefragt
„Die Begründungen für die Entscheidung des PKK-Verbots von vor fast dreißig Jahren waren folgende: Die Angriffswelle, die zwischen 1992 und 1993 in Deutschland stattgefunden haben soll, Abrechnungen innerhalb der Organisation, die im Land, also in Kurdistan passiert sein sollen, das Ziel einer kurdischen Staatsgründung auf türkischem Staatsgebiet, die Bedrohung der öffentlichen Ordnung und anderer Interessen Deutschlands, die Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens zwischen Türken und Kurden in Deutschland und der Türkei sowie der Verstoß gegen internationale Abkommen. Ich erachte es nicht für nötig, diese Begründungen einzeln zu behandeln, da sie heute keinerlei Beispiele und Relevanz mehr haben. Auch wenn diese Gründe von vor dreißig Jahren für damalige Verhältnisse richtig gewesen wären, ist fraglich, wie richtig es ist, den kurdischen Freiheitkampf zu beschuldigen und zu kriminalisieren, der infolge von mehr als hundert Jahren Grausamkeit und kulturellem und physischem Genozid, der bis heute andauert, entstanden ist. Und leider ist es so, dass Entscheidungen, die die Kurdinnen und Kurden betreffen, warum auch immer, stets getroffen werden, ohne diese nach ihrem Willen zu fragen.“
Das Recht auf einen eigenen Willen
„Ja, die Kurden haben keinen Staat, sie haben auch keinen entwickelten wirtschaftlichen Markt und bieten niemandem wirtschaftliche Vorteile, aber bedeutet das Fehlen all dieser Dinge, dass man ihren Willen nicht akzeptieren sollte? Dabei kennt die Kurden heute die ganze Welt und weiß, dass diese seit jeher einen hohen Preis gezahlt haben. Egal, wie sehr bestimmte Länder aufgrund ihrer Beziehungen zur Türkei den kurdischen Freiheitskampf als terroristisch darstellen, die Erfolge dieses Kampfes in Şengal, Kobanê und Syrien gegen den IS und dschihadistische Banden haben das kurdische Volk auf die Agenda der Welt gebracht. Wenn die Wahrheit ans Licht kommt, erlebt man in der Regel auch auf der Welt Veränderungen bezüglich der Kurden. Kurdinnen und Kurden beanspruchen das Recht auf einen eigenen Willen und wollen, dass dieser anerkannt wird.“
Wer repräsentiert wen?
Der als Zeuge geladene Sachverständige Herr Becker (EKHK) sagte, dass in Deutschland 500-800.000 Kurden lebten und etwa 30.000 von ihnen der PKK finanziell halfen oder Mitglied seien. In den Berichten des Verfassungsschutzes beträgt diese Zahl um die 15.000. Herr Becker sagte vor dem Hintergrund dieser Zahlen, dass nur ein kleiner Teil der Kurden die PKK unterstütze, sie als Vertretung ihres Willens akzeptiere und diese somit nicht die Kurden repräsentiere. Ich weiß nicht, ob diese Zahlen stimmen, aber ich weiß, dass in den 2000er Jahren unter dem Titel „Ich bin auch von der PKK“ 140.000 Unterschriften gesammelt und an deutsche Institutionen weitergegeben wurden. Auch weiß ich, dass 2003 50.000 Unterschriften abgegeben wurden, damit die Aufhebung des PKK-Verbots im deutschen Parlament diskutiert wird.
Zudem ist mir bekannt, dass 2015 unter dem Titel „Abdullah Öcalan ist mein Wille“ mehr als zehn Millionen Unterschriften gesammelt und dem europäischen Parlament übergeben wurden. Wenn wir dennoch annehmen, dass die Daten von Herrn Becker oder dem Verfassungsschutz richtig sind, entsprechen die Zahlen gemäß der kurdischen Einwohner Deutschlands zwei bis vier Prozent. Also betrachtet eine kurdische Einwohnerschaft von zwei bis vier Prozent den kurdischen Freiheitskampf als ihren Willen oder repräsentiert diesen Teil. Die CDU und SPD, die heute Deutschland regieren, haben insgesamt etwa 800.000 Mitglieder, was gemessen an den Einwohnern Deutschlands einem Prozent entspricht. Die Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken, AfD und FDP belaufen sich auf 1.220.000, was anderthalb Prozent der Bevölkerung entspräche. Diese politischen Parteien haben kein Problem mit ihrer Legalität und werden auch nicht strafrechtlich verfolgt. Können wir jetzt sagen, dass die politischen Parteien Deutschlands und der Bundestag das deutsche Volk nicht repräsentieren? Dass sie nicht seinem Willen entsprechen?“
Die Türkei-Reisen des Herrn Becker
„Wir wissen nicht, ob der Sachverständige Herr Becker auf dem Weg zu seiner Schlussfolgerung über die Kurden kurdische Institutionen, kurdische politische Organe, kurdische Parteien, also den kurdischen Willen berücksichtigt hat oder nicht. Aber wir wissen, dass er beruflich bedingt immer wieder in die Türkei reist und seine türkischen Kollegen als Referenz nutzt. Dabei bin ich überzeugt, dass er als Sachverständiger bei seinen Erkenntnissen über ein derartig schweres und internationales Problem auch kurdische Institutionen, zumindest die HDP, miteinbeziehen sollte. Wenn Herr Becker das getan hätte, hätte er die kurdische Bevölkerung in der Türkei nicht auf acht bis zehn Millionen beziffert. Da hätte es schon gereicht, bei Wikipedia zu gucken.
Wenn ich mich nicht irre, hat Herr Becker auch gesagt, dass nur ein kleiner Teil der Kurden insgesamt den kurdischen Freiheitskampf unterstützt und dieser nur einen kleinen Teil der Kurden repräsentiert. Aktuell ist die HDP eine Partei, die mehr als 6,5 Millionen Stimmen bekommen hat. (…) Aktuell betrachtet Erdogans Justiz die HDP als politischen Arm des kurdischen Freiheitskampfes und kriminalisiert und verhaftet tausende Menschen, die demokratische Politik machen. Deutschland behandelt die Menschen, die unter der KCDK-E Politik machen, genauso. So wird auf der einen Seite durch die Kriminalisierung des kurdischen Freiheitskampfes verhindert, dass Kurdinnen und Kurden demokratische Politik machen. Auf der anderen Seite wird die Verleugnungspolitik fortgeführt und somit eine demokratische Lösung der kurdischen Frage verhindert. Das PKK-Verbot ist das Grundproblem, denn wir wissen alle, dass der kurdische Freiheitskampf gesamtheitlich ist und eine demokratische Lösung der kurdischen Frage fordert. Er repräsentiert den allgemeinen Willen des kurdischen Volkes.“
Warum wird das kurdische Volk kriminalisiert?
„Ich bin überzeugt davon, dass in meinen Feststellungen weder eine Übertreibung noch der kleinste Fehler zu finden sind. Zu diesen Ergebnissen kann man mit einer einfachen Recherche gelangen. Das können auch Sie tun. In Koblenz und Umgebung zum Beispiel gibt es dutzende kurdische Gewerbetreibende, Selbstständige, hunderte kurdische Familien, Arbeiterinnen und Arbeiter, Studierende und sogar etliche Kurdinnen und Kurden, die in deutschen Institutionen arbeiten. Diese kann man alle fragen, ob sie den kurdischen Freiheitskampf als terroristisch betrachten oder nicht.
Außerdem gibt es dutzende Beamte, Dolmetscher und kurdische Anwälte, die in Institutionen arbeiten. Der Dolmetscher, der mir vom Gericht gestellt wurde, ist auch Kurde, sie alle kann man fragen. Ich bin sicher, dass die Kurdinnen und Kurden trotz aller Verbote und strafrechtlichen Sanktionen den kurdischen Freiheitskampf nicht als terroristisch betrachten und eine erdrückende Mehrheit ihn als ihre Willensvertretung ansieht. Falls die Kurden, also das Volk, dem ich angehöre, dies nicht so sehen und den kurdischen Freiheitskampf als terroristisch betrachten würden, würde ich dem Willen meines Volkes unterliegen. Wenn das kurdische Volk dies jedoch nicht akzeptiert und beteuert, dass es sich hierbei um seinen Willen handelt, warum werden ihm dann diese Ungerechtigkeiten angetan? Warum wird es kriminalisiert? Warum werden die Rechte der Vereinten Nationen nicht anerkannt?“
Krieg ist ein Fluch für die Menschheit
„Herr Becker hat gesagt, dass dieser Krieg, also der militärische Widerstand der Kurden, nicht unter das Völkerrecht fällt. Er hat einige Guerillaaktionen beleuchtet und behauptet, dass es heimtückische und terroristische Aktionen waren. Krieg ist wirklich eine traurige und verdammte Angelegenheit. Ich kann sagen, dass er ein Fluch für die Menschheit ist. Aber was kann ein Volk denn anderes tun, wenn es der Gefahr ausgesetzt ist, ausgelöscht zu werden? Wie oben aufgezeigt, ist jeder Weg versperrt. Was kann man denn tun, wenn man mit Panzern, Kanonen und Flugzeugen angegriffen wird? Man wird wohl nicht von den Kurden erwarten, dass sie sich vor ihren Mördern ergeben. Von der militärischen Stärke, militärischen Technologie, der Grausamkeit und der Barbarei der Regime muss ich gar nicht reden. Wenn ein internationales Kriegsgericht oder eine Kommission mit der Aufklärung beauftragt würde, würde die Wahrheit ans Licht kommen. Ich weiß und bin mir sicher, dass die Kurdinnen und Kurden stets für eine demokratische und politische Lösung eingetreten sind.“
Deutscher Haftbefehl gegen Öcalan im Eilverfahren aufgehoben
„Der Gründer und Anführer der PKK, Herr Öcalan, hat 1998 den Krieg gestoppt und ist nach Europa gekommen. Das Ziel seiner Reise nach Europa war es, eine demokratische Lösung der kurdischen Frage zu gewährleisten. In diesem Sinne wollte er im Rahmen des europäischen Rechts angeklagt werden. Um zu verhindern, dass er in die Niederlande, nach Den Haag oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht, wurden alle Flughäfen geschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sogar einen Haftbefehl gegen Öcalan in aller Eile aufgehoben, um ihn nicht anklagen zu müssen. Für Herrn Öcalan sind das Recht und die internationale Rechtssprechung nicht angewendet worden. Eigentlich hat das Recht neben der Person Öcalan auch für das kurdische Volk keine Anwendung gefunden. Was im Anschluss passiert ist, ist allgemein bekannt. Immer noch sind die Kurden eine Gesellschaft, die Recht und Gerechtigkeit am meisten braucht. Leider gehen die Interessen der Staatsoberhäupter, also geostrategische Interessen sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen vor.“
In Belgien erlaubt, in Deutschland verboten
„Der Herr Staatsanwalt hat vor Gericht als Gegenargument zu der Entscheidung des belgischen Berufungsgerichts bezüglich der PKK die Sichtweise der belgischen Regierung vorgebracht. Aber es ist zumindest ersichtlich, dass unabhängige, demokratische Rechtssysteme die Wahrheit erkennen können. Das Rechtssystem ist die letzte Festung, die die Gesellschaft und das Individuum vor der Ungerechtigkeit schützt. Denn demokratische und unabhängige Rechtssysteme sind an unveränderbare Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gewissen und Moral gebunden. Das ist jedenfalls, was ich weiß und glaube. Dem können Sie auch Tugenden wie Gleichheit und Menschenrechte hinzufügen. Ich hoffe, dass die verehrten Richter mein Verfahren in diesem Rahmen bewerten werden. Wie gesagt, ich sehe den kurdischen Freiheitskampf so, wie das kurdische Volk ihn sieht. Alle meine Aktivitäten haben den europäischen Gesetzen entsprochen. Es waren demokratische Aktivitäten, die Deutschland nicht schaden. Leider musste ich feststellen, dass solche Aktivitäten in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden. Die gleichen Aktivitäten werden in der Schweiz oder in Belgien nicht sanktioniert. Aus diesem Grunde bin ich auf eigenen Wunsch in die Schweiz und in die dortige kurdische Gesellschaft gegangen. Ich wollte gegen Erdogan und seine dschihadistischen Banden an der Seite meines Volkes stehen. Ich bin also nirgendwohin geflohen und habe mich ohnehin häufig in Deutschland aufgehalten.“
Wer ist terroristisch?
„Die Situation, die ich erlebt habe, hat mit den Umständen zu tun, die dem Volk zugemutet werden, dessen Teil ich bin. Es ist wirklich verletzend. Wenn man nach einem Terroristen sucht oder jemanden des Terrorismus bezichtigen möchte, dann sollte es nicht das unterdrückte kurdische Volk sein, sondern die türkischen, persischen und arabischen Regime, die dem kurdischen Volk seit etlichen Jahren Grausamkeiten antun. Dass ich in Haft bleibe, wird ausschließlich das Erdogan-Regime erfreuen. Es wird sein Regime stärken und den Kurdinnen und Kurden schaden. Ich hoffe, dass das deutsche Rechtssystem dies nicht zulassen wird. Natürlich wird das hohe Gericht das letzte Wort haben. Ich hoffe und glaube, dass es meinen Haftbefehl aufheben und eine gerechte Entscheidung treffen wird.“