Erneut kein Angehörigenbesuch auf Imrali

Den Angehörigen von Abdullah Öcalan und seiner drei Mitgefangenen ist erneut ein Besuch auf Imrali verweigert worden. Zur Begründung des Besuchsverbots werden „Einschränkungen von Strafgefangenen“ genannt, die im Strafvollzugsgesetz enthalten sind.

Die Staatsanwaltschaft von Bursa hat erneut Besuchsanträge von Angehörigen der vier Gefangenen auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali abgelehnt. Eine Besuchsgenehmigung hatten Mehmet Öcalan und Mazlum Dinç für den kurdischen Vordenker Abdullah Öcalan sowie die Geschwister der drei weiteren Gefangenen für Hamili Yildirim, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş beantragt. Zur Begründung des Besuchsverbots verwies die Behörde auf „Einschränkungen von Strafgefangenen“, die im Strafvollzugsgesetz enthalten sind.

Die Anwälte Abdullah Öcalans haben ihren Mandanten zuletzt am 18. Juni besuchen können. Die anderen drei Imrali-Gefangenen haben seit vier Jahren gar keinen Kontakt zu ihrem Rechtsbeistand.

Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş befinden sich seit März 2015 auf Imrali, Hamili Yıldırım war rund vier Monate später in das Inselgefängnis im Marmarameer verlegt worden. Nach jahrelanger Kontaktsperre durften sie erstmals am 5. Juni ihre Angehörigen treffen. Die Durchbrechung der Isolationsbedingungen auf Imrali war das Ergebnis von einem über Monate andauernden Hungerstreik, an dem sich tausende Aktivistinnen und Aktivisten beteiligt hatten.

Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 aus der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia im Hochsicherheitsgefängnis auf Imrali. Elf Jahre war der heute 70-Jährige der einzige Häftling – bewacht von mehr als tausend Soldaten. Acht Jahre durfte er seinen Rechtsbeitstand nicht sehen. Der Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.