Besuchsverbot für Imrali-Gefangene

Die Staatsanwaltschaft Bursa hat Besuchsanträge für Abdullah Öcalan und die weiteren drei Gefangenen auf Imrali abgelehnt. Das Besuchsverbot wird mit im Strafvollzugsgesetz festgelegten Einschränkungen begründet.

Gestern gestellte Besuchsanträge der Angehörigen der vier Gefangenen auf Imrali sind von der Staatsanwaltschaft Bursa mit Verweis auf das Strafvollzugsgesetz abgelehnt worden. Eine Besuchsgenehmigung hatten Mehmet Öcalan und Mazlum Dinç für Abdullah Öcalan sowie die Geschwister der drei weiteren Gefangenen für Hamili Yildirim, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş beantragt.

Zur Begründung des Besuchsverbots werden „Einschränkungen von Strafgefangenen“ genannt, die im Strafvollzugsgesetz enthalten sind.

Die Anwälte Abdullah Öcalans haben ihren Mandanten zuletzt am 18. Juni besuchen können. Die anderen drei Imrali-Gefangenen haben seit vier Jahren gar keinen Kontakt zu ihren Rechtsanwälten.

Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş befinden sich seit März 2015 auf Imrali, Hamili Yıldırım war rund vier Monate später in das Inselgefängnis verlegt worden. Seitdem konnten die Mitgefangenen des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan nur einmal Besuch empfangen. Nach jahrelanger Kontaktsperre durften die Familien der Imrali-Gefangenen erstmals am 5. Juni ihre Angehörigen treffen. Die Durchbrechung der Isolationsbedingungen auf Imrali war das Ergebnis von einem über Monate andauernden Hungerstreik, an dem sich tausende Aktivistinnen und Aktivisten beteiligten.