Deutsche IS-Rückkehrerin in Frankfurt verhaftet

Die deutsche Staatsangehörige Nasim A. ist nach ihrer Abschiebung aus der Türkei am Flughafen Frankfurt festgenommen worden. Der Bundesgerichtshof erließ einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“.

Am Freitagabend ist die deutsche Staatsangehörige Nasim A. nach ihrer Abschiebung aus der Türkei bei der Wiedereinreise in die Bundesrepublik von Beamten des Hessischen Landeskriminalamts am Flughafen Frankfurt festgenommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a/b StGB) und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Nasim A. werden außerdem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Kriegsverbrechen (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen.

Laut Bundesanwaltschaft wird der Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nasim A. reiste Ende des Jahres 2014 nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Spätestens Anfang 2015 heiratete sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer, mit dem sie in den Irak zog. Dort hielten sich die Beschuldigte und ihr Ehemann im Zeitraum von 2015 bis 2016 in der Stadt Tall Afar auf und bewohnten währenddessen jedenfalls ein ihnen vom „IS“ zur Verfügung gestelltes Haus. Das Wohnhaus hatte der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner entweder vor der Terrororganisation geflohen oder von ihr vertrieben, inhaftiert oder getötet worden waren. Die Beschuldigte verrichtete den Haushalt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung zur Verfügung stehen konnte. Für diese Tätigkeit erhielt Nasim A. auch Geldzahlungen vom „IS“, jedenfalls in Höhe von 100 US-Dollar monatlich. Während ihres dortigen Aufenthaltes war die Beschuldigte außerdem im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs vom Typ „Kalaschnikow“ und führte dieses auch mit sich, wenn sie das Haus verließ.

Später siedelte Nasim A. mit ihrem Ehemann nach Syrien um, wo sie sich wiederum - wie vom „IS“ vorgesehen - um die Haushaltsführung und die Belange der Familie kümmerte. Anfang des Jahres 2019 wurde die Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen und in das Camp „Al Hawl“ gebracht.