Anlässlich des 18. Todestages des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh mobilisiert die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ zu einer Gedenkdemonstration am morgigen Sonnabend in der sachsen-anhaltischen Stadt. Nachfolgend dokumentieren wir den Aufruf der Initiative sowie eine Pressemitteilung zur Verschleppung einer Verfassungsbeschwerde in dem Fall durch das Bundesverfassungsgericht:
18 Jahre Kampf für die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh!
„Am Samstag, dem 7. Januar 2023, ist der 18. Todestag von Oury Jalloh. Vor 18 Jahren wurde Oury rechtswidrig in Dessau in Polizeigewahrsam genommen, körperlich misshandelt, auf einer Matratze fixiert und angezündet.
18 Jahre später liegen alle Beweise auf dem Tisch: Rassistische Polizeibeamte aus Dessau haben Oury getötet und mit Hilfe von Brandbeschleunigern verbrannt! Doch die bundesdeutsche Justiz will weiter vertuschen und weigert sich nach wie vor zuzugeben, was sich nicht mehr leugnen lässt:
Oury Jalloh – Das war Mord!
Oury ist kein Einzelfall und die letzten Jahre und insbesondere die letzten Monate haben nachdrücklich gezeigt, dass Polizeibeamte keine Hemmungen haben Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrer sozialen oder psychischen Situation zu erschießen, zu ersticken oder sonst wie umzubringen. Wenn der offensichtliche Mord an Oury Jalloh ohne Konsequenzen für die Täter bleibt, weil diese durch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Politik geschützt werden, dann ist das auch in Zukunft ihr Freibrief zum Töten!
Damit die Täter nicht davonkommen ist es notwendig, dass wir den Oury Jalloh Komplex auflösen und die Angehörigen und Freund*innen der Opfer ihren Frieden finden können!
Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Trauer und unsere Wut am 7. Januar 2023 gemeinsam in Dessau auf die Straße tragen!“
Bundesverfassungsgericht verschleppt Verfassungsbeschwerde
Aufklärung und Gerechtigkeit bleiben der Familie von Oury Jalloh vom deutschen Rechtsstaat weiter vorenthalten und somit Aufgabe der Zivilgesellschaft
„Nachdem der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau im April 2017 zugeben musste, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten mit Hilfe von Brandbeschleunigern angezündet worden war und er eine Übernahme des Falles durch den Generalbundesanwalt angeregt hatte, überschlugen sich die juristischen Abwehrmaßnahmen nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch auf Bundesebene.
Zunächst wurden der Staatsanwaltschaft Dessau die Ermittlungen entzogen und nach Halle übertragen. Dort waren sich die Staatsanwälte nach nur drei Monaten Aktenprüfung absolut sicher, dass es „keinerlei Anhaltspunkte“ für die Beteiligung Dritter am Tod von Oury Jalloh geben würde. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellte am 7. Dezember 2017 eine ausführlich begründete Strafanzeige gegen einen der mutmaßlichen Täter aus dem Revier beim Generalbundesanwalt. Noch am selben Tag wurde die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom Justizministerium von Sachsen-Anhalt mit der Bearbeitung des Falles beauftragt. Entgegen der vorliegenden Faktenlage bestätigten die zuständigen Oberstaatsanwälte im Oktober 2018 die Einstellung aller Ermittlungen. Währenddessen hatte die Bundesanwaltschaft wiederholt ihre Nichtzuständigkeit erklärt, da sie kein rassistisches Mordmotiv erkennen wolle. Auch das Klageerzwingungsverfahren wurde ein Jahr später, im Oktober 2019, durch das Oberlandesgericht Naumburg abgewiesen.
Seitdem sind in Sachsen-Anhalt alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Mamadou Saliou Diallo, der Bruder von Oury Jalloh, hatte am 24. November 2019 Beschwerde gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Halle, der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Oberlandesgerichtes von Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Rechtsanwältin der Familie argumentierte, dass im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur Strafverfolgung besteht, denn „der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet“. Seitdem sind über drei Jahre vergangen und bis heute gibt es keine Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes. Bislang hatte dieser im Frühjahr 2022 lediglich die Stellungnahmen des Justizministeriums von Sachsen-Anhalt und der Bundesanwaltschaft eingeholt.
Statistisch gesehen werden innerhalb der ersten zwei Jahre 90 Prozent der Verfahrenseingänge entschieden und nur zwei Prozent aller Fälle dauern mehr als drei Jahre. Hier stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der Fall von Oury Jalloh zu diesen „Ausnahmen“ gehört, beziehungsweise ist unklar, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Fakt ist, dass solange die Richter in Karlsruhe den Fall weiter verschleppen der Familie der Weg zum Europäischen Gerichtshof durch den deutschen Rechtsstaat versperrt ist. Seit 18 Jahren besteht die Strategie der deutschen Justiz im Umgang mit dem Fall von Oury Jalloh darin zu vertuschen und zu verschleppen.
Doch Mord verjährt nicht!“
Titelfoto: Gedenkdemonstration für Oury Jalloh am 7. Januar 2022 in Dessau | Antonia Gerlinde Schui