Corona: Regierung will Kündigung von Mietverträgen verbieten

Eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft sieht vor, dass Mietern wegen Mietschulden in der Coronakrise nicht gekündigt werden darf.

Wegen zu erwartender Zahlungsschwierigkeiten von privaten und gewerblichen Mietern in der Corona-Krise prüft die Bundesregierung eine Stundung der Miete und ein Kündigungsverbot bei Zahlungsausfällen. Dies soll für Mietschulden im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 gelten. Damit werde das Recht der Vermieter außer Kraft gesetzt, eine Kündigung auszusprechen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Allerdings bleibe die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete aber im Grundsatz erhalten.

Das bundesweite Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn hat den am 28. März 2020 geplanten Housing Action Day mit Großdemonstrationen in vielen deutschen und europäischen Städten corona-bedingt verschoben. Gefordert werden die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und die demokratische Verwaltung des Wohnraums.

Inmitten der Pandemie erklärt das Bündnis: „Schutz vor Corona braucht ein Zuhause. Die Corona-Pandemie ist eng mit der Wohnungsfrage verknüpft. Am schlechtesten vor einer Infizierung schützen können sich alle, die keine eigene Wohnung haben, die auf der Straße oder in beengten Gemeinschaftsunterkünften leben.“ Auch viele Vereine sind betroffen, da wegen Einstellung der Aktivitäten auch keine Einnahmen generiert werden können.

Der von der Bundesregierung jetzt angedachte Kündigungsschutz für sechs Monate ist wichtig, ändert aber nichts an dem Ziel, einen nicht-profitorientierten, demokratisierten Wohnungssektor zu erkämpfen.