In Aachen sind Dutzende Busse aus dem Bundesgebiet bei der Anreise zu der Großdemonstration in Paris gegen die tödlichen Anschläge von 2013 und Dezember 2022 gestoppt und kontrolliert worden. Mehreren Personen soll die Ausreise aus Deutschland mit der Begründung untersagt worden sein, dass die Teilnahme an der Demonstration in Paris den Interessen der Bundesrepublik schade.
ANF liegt die Verbotsverfügung der Bundespolizei gegen eine Demonstrantin vor. Die Betroffene darf demnach bis zum 9. Januar, dem Jahrestag des Dreifachmordes an Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez durch den türkischen Geheimdienst MIT in Paris, nicht nach Frankreich reisen und muss sich bis dahin täglich bei der Polizei melden.
In der Verfügung heißt es: „Aufgrund der Historie ist das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland bereits beeinträchtigt, wenn deutsche Staatsbürger im Ausland an Veranstaltungen von verbotenen Vereinigungen teilnehmen und dabei ein nicht unerhebliches Aggressionspotential aufweisen.
Desweiteren können sonstige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland Straftaten begehen. Die Teilnahme an Veranstaltungen von in Deutschland verbotenen Vereinigungen birgt neben der Gefahr einer Ansehensschädigung der Bundesrepublik auch die Möglichkeit einer weiteren Vernetzung, Erwerb von verbotenem Propagandamaterial, zur Akquirierung neuer Mitglieder oder auch Radikalisierung dieser. Zudem bieten entsprechende Veranstaltungen die Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam, entgegen bestehender Verbote aufzutreten.“
Die Betroffene sei den deutschen „Sicherheitsbehörden seit längerer Zeit als Sympathisant / Aktivist im Umfeld der verbotenen Vereinigung PKK bekannt“, heißt es zur Begründung in der „Gefährdungsprognose“. Die Demonstration in Paris diene „u.a. der Vernetzung bzw. Gedankenaustausch im Umfeld einer verbotenen Vereinigung auf nationaler und internationaler Ebene. Durch Ihre Ausreise werden auch deutsche Staatsangehörige bei der Teilnahme an der o.a. Veranstaltung in der dort stattfindenden Agitation involviert. Dies könnte im erheblichen Maße sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland tangieren.“