Die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss für vierzehn Jahre ins Gefängnis. So unterteilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag in einem neuen Prozess gegen die 32-Jährige. Dabei geht es unter anderem um den Tod eines fünfjährigen ezidischen Mädchens. Das OLG bewertet die Tat damit nicht mehr als minderschweren Fall.
Das Münchner Gericht hatte die Frau aus dem niedersächsischen Lohne bereits im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt – wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sowie Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall.
Der Bundesanwaltschaft reichten zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Einstufung als minderschwerer Fall nicht aus. Sie ging in Revision und erreichte die Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des OLG. Der Vertreter des Generalbundesanwalts, Jochen Weingarten, hatte in dem neuen Prozess für eine Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren plädiert. Die Verteidigung hatte ein Strafmaß wie im ersten Urteil gefordert.
Versklavtes Kind starb in der prallen Sonne
Jennifer W. hatte bereits im vorherigen Prozess eingeräumt, im Sommer 2015 dabei zugesehen zu haben, wie das von ihr und ihrem Ehemann versklavte ezidische Mädchen Rania im Irak angekettet in praller Mittagssonne starb. In der neuen Verhandlung gab sie außerdem an, der ebenfalls versklavten Mutter des Kindes eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben. Sie habe gewollt, dass diese aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen.
„Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit“
In seinem Plädoyer argumentierte Weingarten unter anderem, Jennifer W. habe die „Sklaverei proaktiv ausgestaltet“, indem sie die Frau und ihre kleine Tochter überwachte. Und sie habe – aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen – dem Mädchen nicht geholfen, obwohl ihr das durchaus zuzumuten gewesen wäre und sie gewusst habe, dass das Kind leiden wird. „Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit“, hieß es im Plädoyer. Nebenklägerin ist die Mutter des getöteten Mädchens, die jetzt in Deutschland lebt.
Ehemann wegen Völkermord zu lebenslanger Haft verurteilt
Der Prozess gegen Jennifer W. war bundesweit die erste Anklage gegen eine IS-Rückkehrerin wegen Straftaten gegen die religiöse Minderheit der Ezidinnen und Eziden. Die Deutsche konvertierte zum Islam und reiste 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien. Dort heiratete sie ihren irakischen Mann Taha Al-Jumailly, der kurz zuvor die vom IS aus der Şengal-Region verschleppte Ezidin und deren Tochter als Sklavinnen gekauft hatte.
W.'s irakischer Ex-Mann Taha Al-Jumailly ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt – wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, dem Mord an dem ezidischen Mädchen sowie IS-Mitgliedschaft. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter in Syrien als Sklavinnen gekauft, nachdem diese vom IS im August 2014 aus ihrem Dorf in der Şengal-Region im Nordwesten des Iraks verschleppt worden waren.
Der Fall Taha Al-Jumailly war aus drei Gründen bedeutsam. Zum einen handelte es sich um das weltweit erste Verfahren zum Völkermord an der ezidischen Gemeinschaft. Durch das Frankfurter Urteil erkannte die deutsche Justiz die IS-Verbrechen generell als Genozid an. Zum anderen fand der Prozess auf Grundlage des Weltrechtsprinzips statt. Weder Opfer noch der Verurteilte besitzen bzw. besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft und auch die Taten wurden nicht in Deutschland begangen. Anders als in anderen IS-Verfahren hielt sich Al-Jumailly auch nicht im Bundesgebiet auf, sondern wurde in Griechenland verhaftet und dann nach Deutschland ausgeliefert. Auf Grundlage des Frankfurter Urteils gegen Al-Jumailly erkannte Großbritannien Anfang August den IS-Überfall auf Şengal als Genozid an.