Am Landgericht Cottbus wurde heute der Berufungsprozess von drei Klimaaktivist:innen mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse und Pro Asyl e.V. beendet. Die drei Personen gehören zu den „Lausitz23", einer Gruppe von Klimaaktivist:innen von Ende Gelände und Robin Wood, die im Februar 2019 zwei Kohlebagger der Betreibergesellschaft LEAG in Jänschwalde und Welzow-Süd besetzten. „Das Einstellungsangebot ist das Mindeste gewesen. Engagement für Klimagerechtigkeit ist wichtiger denn je. Wir werden darüber weiter auf der Straße und in der Grube verhandeln", sagte eine der angeklagten Personen.
Anlass der Baggerbesetzung am 4. Februar 2019 war der Beschluss der Kohlekommission, erst im Jahr 2038 aus der Kohle auszusteigen und in der Zwischenzeit weiter das Klima anzuheizen. Am 25. Februar 2019 fand am Amtsgericht Cottbus die erstinstanzliche Verhandlung gegen die drei Aktivist*innen mit den Wahlnamen Nonta, Stanley und Vincent statt. Der Richter nannte die Absichten der Besetzenden „honorig”, verurteilte sie aber dennoch zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Nach der Angabe ihrer Identität wurden Nonta, Stanley und Vincent aus der Haft entlassen, es wurde Berufung eingelegt. Die Cottbusser Behörden zeigten im Fall der Lausitz23 bisher einen exzessiven Straf- und Ermittlungswillen, wie sich schon in der Begründung des Urteils 2019 zeigte, das verhängt wurde, um „den Angeklagten durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe vor Augen zu führen, dass man sich auf diese Weise nicht einer Bestrafung einfach entziehen kann. Es ist dabei unerheblich, welche Qualität das zugrundeliegende Delikt hat."
Das Gericht hat trotz des Widerwillen der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens angeboten, die die Angeklagten akzeptierten. „Eine Verurteilung wäre angesichts der immer lauter werdenden öffentlichen Forderungen, den Kohleabbau endlich zu stoppen, und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche nicht zu begründen gewesen. Doch ob Urteil, Einstellung oder Freispruch - unser Protest bleibt legitim!“, teilt Ende Gelände mit.